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Dieser Artikel erschien heute im Tages Anzeiger Print- und Online Ausgabe.

 

«Absoluter Nazi»: Fotograf Rozsa verurteilt

Der Pressefotograf Klaus Rozsa ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einen Polizisten beleidigt.

 

Mag die Polizei gar nicht: Fotograf Klaus Rozsa. (Bild: TA)

 

Sie sind sich seit Jahren spinnefeind, die Polizei und Pressefotograf Klaus Rozsa, der immer vor Ort ist, wenn es irgendwo zu Ausschreitungen kommt. Das war auch am 4. Juli 2008 so, als die Polizei wegen der Besetzung des leer stehenden Hardturm-Stadions ausrückte. Die Polizisten versuchten, die Menge vor dem Tor zurückzudrängen. Mittendrin: Klaus Rozsa, der darauf beharrte, bleiben zu dürfen, weil er Journalist sei.

Schliesslich verhafteten zwei Polizisten den 54-jährigen Fotografen, der sich heftig wehrte. Als er überwältigt war, spuckte Rozsa einem Beamten ans Bein und sagte, er sei «ein absoluter Nazi, genau gleich schlimm». Der Polizist reichte darauf Klage ein wegen Ehrverletzung und Beschimpfung. Der Angeschuldigte bestritt alles: Er habe sich nicht gewehrt, nicht gespuckt und nichts von «Nazi» gesagt.

 

«Ausgesprochen erbost»

Dieser Darstellung glaubte die Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich nicht, wie das gestern veröffentlichte Urteil zeigt. Es sei nur schwer vorstellbar, dass Rozsa die Verhaftung ruhig über sich ergehen liess. Seine eigenen Schilderungen zeigten im Gegenteil, dass er ausgesprochen erbost gewesen sei.

Die Richterin verurteilte den Fotografen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Forderung des Polizisten nach einer Genugtuung von 2000 Franken wies sie ab. (leu)

Dies die aktualisierte Version nach diversen Telefongesprächen und Mails...

 

Fotograf Rozsa verurteilt

Fotograf Klaus Rozsa ist zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er habe einen Polizisten beleidigt.

Sie sind sich seit Jahren spinnefeind, die Polizei und Pressefotograf Klaus Rozsa, der immer vor Ort ist, wenn es irgendwo zu Ausschreitungen kommt. Das war auch am 4. Juli 2008 so, als die Polizei wegen der Besetzung des leer stehenden Hardturm-Stadions ausrückte. Die Polizisten versuchten, die Menge vor dem Tor zurückzudrängen. Ebenfalls vor Ort: Klaus Rozsa, der darauf beharrte, bleiben zu dürfen, weil er Journalist sei.

Schliesslich verhafteten zwei Polizisten den 54-jährigen Fotografen. Als er überwältigt war, spuckte Rozsa – so die Darstellung der Anklage - einem Beamten ans Bein und sagte, er sei «ein absoluter Nazi, genau gleich schlimm». Der Polizist reichte darauf Klage ein wegen Ehrverletzung und Beschimpfung. Der Angeschuldigte bestritt alles: Er habe sich nicht gewehrt, nicht gespuckt und nichts von «Nazi» gesagt.

 

Bedingte Geldstrafe

Dieser Darstellung glaubte die Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich nicht, wie das gestern veröffentlichte Urteil zeigt. Es sei nur schwer vorstellbar, dass Rozsa die Verhaftung ruhig habe über sich ergehen lassen.

Die Richterin verurteilte den Fotografen zu einer bedingten Geldstrafe von 21 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Forderung des Polizisten nach einer Genugtuung von 2000 Franken wies sie ab. Rozsa hat gegen das Urteil Berufung erhoben.

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