Vereinbarung über die Abgangsentschädigungen an das Personal der ddp/AP

Medienmitteilung von comedia und impressum: Vereinbarung über die Abgangsentschädigungen an das Personal der ddp/AP

 

 

Die über zwei Wochen dauernden Verhandlungen mit den Eigentümern der ehemaligen AP (Associated Press) Schweiz, heute ddp/dapd, haben zu einer Einigung geführt: Die Verhandlungsdelegation, bestehend aus drei PersonalvertreterInnen sowie den Vertreterinnen der Gewerkschaft comedia und des Berufsverbands impressum, hat nach 5 Verhandlungsrunden ein Resultat erreicht, das als akzeptabel eingestuft wird.

 

Die 20 gekündigten festangestellten und regelmässigen freien Redaktionsmitarbeitenden, die die Vereinbarung unterschreiben, erhalten eine Abgangsentschädigung von 4,5 Monatsgehältern und werden freigestellt.

 

Geplant war, dieses Resultat am Sonntag zu kommunizieren, um die Vereinbarungen nicht zu gefährden. Die Bestätigung erfolgt nun frühzeitig, weil es bereits vorab publik geworden ist.

 

Am Abend des 28. Januar hatten die deutschen Gesellschafter des ddp (Deutscher Depeschendienst) zusammen mit der sda (Schweizerische Depeschen-Agentur) ihre Kooperation bekannt gemacht. Erst im Dezember 2009 war die AP Schweiz der ddp verkauft worden. Die Kooperation besteht darin, dass der Schweizer Dienst der ddp eingestellt wird und dass mit gegenseitigen Lizenzen zusammen gearbeitet wird. Für die JournalistInnen bedeutete dies, dass sie gleichentags entlassen wurden.

 

Das Vorgehen des deutschen Arbeitgebers, das jede soziale Verantwortung vermissen liess, ist weder betriebswirtschaftlich nachvollziehbar noch medienpolitisch zu billigen. Dass die sda damit Hand geboten hat, den einzigen Konkurrenten auszubooten, hinterlässt weiterhin einen schalen Nachgeschmack.

 

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