Tages Anzeiger: Entlassung des Journalisten Daniel Suter war missbräuchlich

Die Entlassung des Tagi-Journalisten Daniel Suter war missbräuchlich

Das Arbeitsgericht Zürich heisst die Klage gut

 

Die Klage des Journalisten Daniel Suter gegen seine frühere Arbeitgeberin Tamedia AG wurde vom Arbeitsgericht Zürich gutgeheissen. Das Gericht unter dem Vorsitz von Doris Weber, frühere FDP-Gemeinderätin, hat mit dem heute bekannt gegebenen Urteil die Entlassung von Daniel Suter als missbräuchlich taxiert. Suter war Ende Mai letzten Jahres während der Massenentlassung beim "Tages-Anzeiger" gekündigt worden, obwohl er als Mitglied der Personalkommission und deren Präsident während seines Mandats unter besonderem Kündigungsschutz stand.

 

Im höchst erfreulichen Urteil wird dem Journalisten nun eine Entschädigung im Umfang von 3 Monatslöhnen zugesprochen. Es relativiert damit eine drei Jahre alte Rechtsprechung des Bundesgerichts und kommt wieder zurück zum eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, das den Arbeitnehmervertreter während seiner Amtsdauer unter besonderen Kündigungsschutz stellt.

 

Der Kündigungsschutz der PersonalvertreterInnen ist in der Schweiz aber vergleichsweise gering ausgestattet. Umso wichtiger ist dieses geradlinige Urteil des Arbeitsgericht Zürich. Eine Konzernspitze, die eine Massenentlassung plant, und in dieser Situation Mitglieder der Personalkommission entlässt, will vor allem eines: die Arbeitnehmervertretung schwächen.

 

Das Urteil ist daher und gerade aktuell wieder wichtig: Viele Verlage haben in letzter Zeit reihenweise Medienschaffende entlassen, und auch Tamedia plant nach dem Aufkauf der Zürcher Landzeitungen wieder massenweise Entlassungen. Die Personalkommissionen müssen unabhängig und ohne Druckversuche die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten können. Die Gewerkschaften unterstützen sie dabei.

 

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