Überwachungsstaat: Swisscom und Asut warnen vor Rasterfahndung

"BüPF ermöglicht die Anordnung und Durchführung von Überwachungsmassnahmen, welche rechtlich gar nicht möglich sind."

 

Die Stellungnahmen von Swisscom und dem Schweizerischen Verband der Telekommunikation Asut zur geplanten Verschärfung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) bringen interessante Details aus der Überwachungstätigkeit des Bundes ans Licht. So soll der Dienst ÜPF, der die Überwachungsmassnahmen durchführt, bereits in der Vergangenheit Abhörmassnahmen verlangt haben, "welche rechtlich gar nicht möglich sind", wie die Swisscom in ihrer Stellungnahme zu Handen des Bundesamt für Justiz schreibt. Der Gesetzgeber müsse sich klar darüber sein, welche Überwachungshandlungen er eigentlich zulassen wolle. Der Vorentwurf zum überarbeiteten BÜPF hinterlasse diesbezüglich ein Vakuum, das es den kantonalen Untersuchungsbehörden "im Prinzip" ermögliche, "anordnen zu können, was sie wollen, ohne dass von einer Bundesinstanz jemals geprüft würde, ob die Überwachungsmassnahme gesetzlich überhaupt vorgesehen ist", heisst es in der Stellungnahme, die inside-it.ch vorliegt, weiter.

 

Fischzüge, mit denen nach Verdachtsmomenten gesucht wird
Auch Asut schreibt in seinem Positionspapier zur BÜPF-Revision von bedenklichen Anordnungen. So würden von den Fernmeldedienstanbietern heute zunehmend "Dinge verlangt", welche über die traditionelle Telefonabhörung weit hinaus gehen, "ohne dass dafür klare gesetzliche Grundlagen" bestehen würden. Namentlich gehe es dabei häufig um Ortungsfunktionen und Rasterfahndungen. Vor allem letztere taxiert Asut als bedenklich ein, schliesslich "geht es doch dort nicht mehr darum, eine verdächtige Person zu überwachen, sondern um eigentliche Fischzüge, mit denen erst nach Verdachtsmomenten gesucht werden soll." Dies sei nicht im Sinn und Geist der Strafprozessordnung. Der heutige Zustand sei nicht nur für die Fernmeldedienstanbieter wegen fehlender Rechtssicherheit nicht zufriedenstellend, sondern aus allgemein rechtsstaatlicher Sicht auch für die Bürger und Bürgerinnen.

 

Bereits unter dem aktuellen BÜPF herrsche die "nicht statthafte Praxis", wonach die Strafverfolgungsbehörden nicht nur anordnen, gegen wen eine Überwachung zu schalten ist, sondern gleich auch definieren, welche Arten von Überwachungen durchzuführen seien. Solchen Anordnungen, so die Asut weiter, "sind heute faktisch keine Grenzen gesetzt". Das BÜPF schränke einerseits zuwenig genau ein, welche Überwachungen möglich sein sollen und andererseits könnten "neuartige, angeordnete Überwachungsmassnahmen gar nicht auf ihre allfällig fehlende Gesetzmässigkeit überprüft werden."

 

Asut habe das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartmenet bereits am 20. Januar über diese grundsätzlichen, konzeptionellen Mängel informiert. Allerdings, so der Verband weiter, seien "all diese Mängel im vorliegenden Vorentwurf BüPF nicht ansatzweise beseitigt. Im Gegenteil, der heutige Entwurf zementiert vielmehr die bisherigen Mängel und schafft noch zahlreiche neue hinzu", schreibt der gewichtige Verband.

 

Sowohl Swisscom als auch Asut fordern eine grundlegende Verbesserung des Gesetzesentwurfes. Insbesondere sollen die Pflichten der Fernmeldeanbieter klarer geregelt und eine Beschwerdeinstanz für die Prüfung der rechtlichen Konformität von Überwachungsmassnahmen geschaffen werden. Ausserdem soll die Abschaffung der Entschädigung für die Überwachungsleistungen der Anbieter aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden, denn die Strafverfolgung sei eine rein staatliche Aufgabe und die Kosten dafür seien entsprechend grundsätzlich durch das Gemeinwesen zu tragen. Auch Zeugen oder Sachverständige würden in Strafverfahren entschädigt. "Es ist nicht einzusehen, wieso dies im Falle der Leistungen der Fernmeldedienstanbieter anders sein soll", so Swisscom. (Thomas Bruehwiler, inside-it)

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