Ungarische Verfassungsrichter heben Teile des Mediengesetzes auf

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag Teile des

Mediengesetzes als verfassungswidrig taxiert und aufgehoben.

So etwa die Vorschrift, wonach Journalisten kein Recht haben,

die Identität einer Informationsquelle geheim zu halten,

«wenn diese unberechtigt geheime Daten weitergibt».


Die Kritiker des Gesetzes hatten schon bei der Einführung gewarnt, dass so

faktisch der Informantenschutz wegfallen würde. Zumal es in einer weiteren Passage hiess,

dass ein Gericht oder eine Behördin besonders begründeten Fällen das Medium zur

Bekanntgabe der Quelle verpflichten könne, wenn es um Fragen der nationalen

Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder um die Aufdeckung oder Verhinderung von

Straftaten gehe.

 

Ebenso in die Kritik geriet die Gründung der Medien- und Telekommunikationsbehörde

NMHH und dem angeschlossene Medienrat, deren Basis durch das Gesetz gelegt wurde.

 

Der Präsident der NMHH wird vom Ministerpräsidenten für neun Jahre ernannt,

dem Medienrat ist die Aufsicht der Medienanbiete aufgetragen.

Kritisiert wurde nicht nur die lange Amtszeit des NMHH-Präsidenten, sondern vor allem auch,

dass sämtlich Mitglieder des Medienrates der Regierungspartei Fidesz  nahestehen.

 

Genau das sind die Passagen, die auch im Schweizerischen Mediengesetz umstritten sind, die den Quellenschutz unterhöhlen. Beinahe wortwörtlich. Nur schreit in der Schweiz kein Hahn danach. Niemand wehrt sich und ein Verfassungsgericht, das wir anrufen könnten, existiert nicht. Superdemokratie hier und Diktatur dort. So unterschiedlich und einfach können Wahrnehmungen sein.
Und Ernsthaft, die Androhung von Beugehaft im Jahre 2011 gegenüber einem Journalisten in der Schweiz, das müsste doch die Journalistengewekschaft auf die Strasse treiben, oder doch zumindest zu einer Medienmitteilung. Aber nichts, einfach nichts...(Red.)

 

 

 

 

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