26. August: Weiterer Gerichtstermin im Fall Klaus Ròzsa gegen die Staatsanwaltschaft Zürich

 

26. August: Weiterer Gerichtstermin im Fall Klaus Ròzsa gegen die Staatsanwaltschaft Zürich

Am Montag, 26. August, findet vor dem Obergericht Zürich die Berufungsverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa statt. Er wird dabei mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz von syndicom unterstützt.

Klaus Ròzsa war von der Vorinstanz am 8. Juni 2012 wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung verurteilt worden.
Der Vorfall fand am 4. Juli 2008 statt, als Klaus Ròzsa den unverhältnismässigen Polizeieinsatz fotografierte, bei dem die friedliche Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions aufgelöst werden sollte. Notabene ohne, dass ein Strafantrag des Stadionbesitzers vorgelegen hätte.

In der Zeit zwischen letzten Sommer und der kommenden Verhandlung hat im parallel laufenden Verfahren gegen die zwei beteiligten Polizistien das Bundesgericht aber ein wegweisenden Entscheid gefällt: Mit Urteil vom 7. Juni 2013 hat es die Beschwerde von Klaus Ròzsa vollumfänglich gutgeheissen.

Die Verfügung, mit der das Verfahren gegen die zwei beteiligten Polizisten eingestellt worden war, wurde aufgehoben und die Staatsanwaltschaft Zürich wurde verpflichtet, eine Strafuntersuchung gegen die Polizeibeamten durchzuführen.

Dabei handelt es sich um einen wichtigen Etappensieg. Denn das Bundesgericht äusserte im erwähnten Urteil explizit Zweifel, ob die Festnahme und die damit verbundene Gewaltanwendung gegenüber dem Foto-Journalisten rechtmässig gewesen sei. Damit wurde der ganze Vorfall endlich in ein ganz anderes Licht gerückt. Dieses positive Urteil hat die Chancen für einen Freispruch von Klaus Ròzsa markant erhöht.

Das Verfahren weist zudem auf grundsätzliche Probleme im Umgang der Polizei mit Medienschaffenden hin. In einer entwickelten Demokratie müssen Polizei und Behörden zulassen, dass Ihre Einsätze und ihre Arbeit kommentiert und fotografiert werden. Wie andere aktuelle Fälle zeigen, müssen Medienfreiheit und Quellenschutz auch in der Schweiz und Europa ständig verteidigt werden.

Vergleiche Hinweise auf der syndicom-Website zu den Fällen Rocchi (illegale Hausdurchsuchung beim Westschweizer Journalisten Ludovic Rocchi) und Greenwald (dubioses Druckversuche auf den britischen Guardian-Journalisten Glenn Greenwald).

 

Die Berufungsverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa findet statt am: Montag, 26. August 2013, ab 8 Uhr | Obergericht Zürich | Hirschengraben 15 | 8001 Zürich (Grosser Gerichtssaal)

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