Heute im Tages-Anzeiger Printausgabe:
Fotograf Rozsa zieht Urteil weiter
(leu)
Zürich. – Der Pressefotograf Klaus Rozsa zieht das Urteil gegen ihn (TA von gestern) ans Obergericht weiter. Eine Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich hatte ihn zu einer bedingten Strafe von 21 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt, weil er einen Polizisten als Nazi beschimpft haben soll.
Er habe den Polizisten nie beschimpft, hält Rozsa fest. Im Gegenteil sei er Opfer eines übertrieben harten, brutalen und unprofessionellen Polizeieinsatzes geworden – ein Einsatz, gegen den der Fotograf seinerseits Anzeige eingereicht hat. Die Staatsanwaltschaft habe aber dazu noch nicht einmal die Ermittlungen aufgenommen, sagt Rozsa. Das sei ein Skandal.
Rozsa hat Erfahrung mit Rechtsverfahren gegen die Polizei: Beide Seiten haben sich schon mehrere Male gegenseitig angezeigt. Die Bilanz ist laut Rozsa für die Polizei unangenehm. Siebenmal wurden Beamte zu Haftstrafen verurteilt, er selber noch nie.
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