Streikrecht nur auf dem Papier

Nach drei Schwerpunktstreiks - zwei in Zürich und einer in St. Gallen - reagiert die Geschäftsleitung der Zuvo mit massivem Druck gegenüber den streikenden Verträger/innen: alle erhielten eine schriftliche Verwarnung, im Wiederholungsfall werde auch eine Entlassung in Erwägung gezogen! Die Verträger/innen sollen dafür bestraft werden, dass sie sich an einem durch die Gewerkschaften rechtmässig ausgerufenen Streik beteiligten. Die Gewerkschaften comedia und Kommunikation fordern die Zuvo auf, die Verwarnungen umgehend zurückzunehmen und sie aus den Personaldossiers zu entfernen. Lehnt dies die Zuvo ab, werden die Gewerkschaften gerichtliche Schritte vorbereiten.

 

Hunderte von Verträger/innen der Zuvo beteiligten sich am 26. August, 11. und 19. September an drei Schwerpunktstreiks. Dadurch protestierten sie gegen die massiven Lohnsenkungen und brachten zum Ausdruck, dass sie auch bereit sind für ihre Anliegen zu kämpfen. Die Geschäftsleitung der Zuvo wusste aber kein anderes Vorgehen zu wählen, als die Streikenden schriftlich zu verwarnen und ihnen zu drohen, dass in einem Wiederholungsfall auch eine Entlassung in Erwägung gezogen würde! Diese Bestrafung ist rechtswidrig, da die streikenden Verträger/innen nur einem rechtmässigen Streikaufruf der beiden Branchengewerkschaften Kommunikation und comedia folgten. Die zwei Gewerkschaften fordern die Zuvo mittels eines eingeschriebenen Briefes auf, die Verwarnungen sofort zurückzuziehen und sie aus den Personaldossiers zu entfernen.

 

Vor kurzem wollte die Zuvo zuerst die Gewerkschaften mit der Androhung von juristischen Schritten und Schadensersatzklagen knebeln. Mit der jetzt vorgenommenen schriftlichen Verwarnung gegenüber den streikenden Verträger/innen bringt die Firma Zuvo aber noch zusätzlich mit aller Deutlichkeit ihre kalte und unsoziale Haltung gegenüber dem Personal zum Ausdruck. Mit der Androhung einer Entlassung beim Wiederholungsfalle begibt sich die Zuvo im Weiteren auf das Parkett der Rechtsmissbräuchlichkeit. Mit diesem Handeln bestätigt die Zuvo abermals klar, dass sie an einer Verhandlungslösung mit den Gewerkschaften nicht interessiert ist.

Die Gewerkschaften Kommunikation und comedia bedauern die arrogante Haltung der Geschäftsleitung der Zuvo sehr. Die Gewerkschaften halten weiterhin an ihrer Forderung - Rücknahme der massiven Lohnsenkungen - zugunsten der Verträger/innen fest. Bestärkt worden in ihrer Haltung sind die Gewerkschaften auch durch zahlreiche von Abonnent/innen in den vergangenen Tagen eingegangenen Solidaritätsbriefe zugunsten der Verträger/innen.

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