Zugang nach Davos zu Unrecht blockiert
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts korrigiert und das Verbot für einen freien Journalisten, ans Weltwirtschaftsforum WEF nach Davos zu fahren, als rechtswidrig bezeichnet.
Dadurch sei sein Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt worden. Der Fall geht auf das Jahr 2001 zurück, als die Bündner Polizei die Zufahrt nach Davos blockierte, weil sie Ausschreitungen befürchtete. Das sei gestützt auf die polizeiliche Generalklausel rechtens und verhältnismässig gewesen, hielt das höchste Schweizer Gericht drei Jahre später fest.
Anderer Meinung sind die Richter in Strassburg. Wegen früherer Ereignisse sei es vorhersehbar gewesen, dass es auch am WEF 2001 zu Demonstrationen kommen könnte. Der rechtzeitige Erlass einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für Zugangsbeschränkungen wäre darum möglich gewesen. Die Berufung auf das Notrecht der polizeilichen Generalklausel zur Rechtfertigung der Fernhaltung des Journalisten sei damit nicht zulässig gewesen. Seit dem Jahr 2002 gilt eine vom Parlament erlassene Regelung.
Eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit sei im Übrigen nur gegen die eigentlichen Urheber einer Störung zulässig, hielt der Menschenrechtsgerichtshof weiter fest. Dazu habe der betroffene Journalist aber nicht gehört. Die Schweiz muss dem Betroffenen 8 000 Euro für seine Kosten und Auslagen zahlen, nichts aber unter dem Titel Genugtuung, da die Feststellung der Rechtsverletzung diesen Stellenwert habe.
Anm. Das Urteil, auf das man acht Jahre warten musste, zeigt einmal mehr, dass Polizei und Justiz gerade im Fall WEF - Davos, systematisch Recht verletzen. Der Rechtsweg ist nur Dank der Unterstützung der Mediengewerkschaft comedia möglich geworden!
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