Bundesgericht stellt Genfer Justiz in den Senkel!

Fall des am G8-Gipfel 2003 verletzten Pressefotografen
Guy Smallman muss neu beurteilt werden


Lausanne/Bern, 20. November 2009

In seinem Urteil vom Freitag, 20. November 2009 hat das Bundesgericht dem britischen Pressefotografen Guy Smallman Recht gegeben. Der Fall geht an das Genfer Kantonsgericht zurück.
Der Fotojournalist geriet anlässlich der Demonstrationen rund um den G8-Gipfel im Juni 2003 zwischen die Fronten und wurde von einer Granate der Polizei schwer verletzt. Nach mehreren Operationen gelangte er mit einer Schadenersatzforderung über 85'275 Franken an den Kanton Genf.

Das erstinstanzliche Gericht kam 2007 zum Schluss, dass der Kanton haftbar sei, worauf die Behörden den Fall weiterzogen. Das Kantonsgericht hob das Urteil dann auf und verneinte die
Verantwortlichkeit des Kantons.


Dagegen gelangte der Pressefotograf ans Bundesgericht, das seine
Beschwerde heute, Freitag, 20. November 2009, in öffentlicher Beratung gutgeheissen hat. Damit steht noch nicht fest, ob Guy Smallman eine Entschädigung erhält. Die Sache geht nun zur Neubeurteilung an die Genfer Justiz zurück. (Verfahren 2C_860/2008)

Medienschaffende werden mehrfach an ihrer Arbeit gehindert

Die Mediengewerkschaft comedia solidarisiert sich mit dem britischen Kollegen und seiner Gewerkschaft, die ihn im Kampf um seine Rechte unterstützt. comedia weist ausserdem zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Polizeikorps in verschiedenen Schweizer Städten immer wieder Medienschaffende an ihrer Arbeit hindern. Die Palette reicht von Fotoverbot über willkürliche Festnahmen bis hin zu Verletzungen.
Mehrere Verfahren sind hängig. (Ende Pressemitteilung comedia)

 

Kommentar

OK. Das Bundesgericht hat wieder einmal das Schlimmste verhindert, und der Schweiz eine weitere Schlappe in Strassburg wegen Menschenrechtsverletzungen erspart. Irr ist aber, dass das Verfahren nach sechs Jahren somit noch immer nicht abgeschlossen ist, sondern nun vom Genfer Kantonsgericht neu aufgerollt und verhandelt werden muss. Das dauert erfahrungsgemäss in der Schweiz wieder mehrere Jahre und das Urteil kann dann wieder vor Bundesgericht gezogen werden. Eine never - ending - Story also!

Zeit, darauf hin zu weisen, dass mein Verfahren i.S. Polzeiüberfall auf Pressefotografen vom 4. Juli 2008 nicht vom Fleck kommt: Die Staatsanwaltschaft Zürich und die Anklagekammer blockieren das Verfahren gegen Zürcher Polizeibeamte; bisher wurden keinerlei Untersuchungshandlungen durchgeführt! Siehe unsere Webseite! (kr)

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