Zum ersten Mal befasste sich der Presserat mit verdeckten Ermittlern der Bundeskriminalpolizei (BKP).
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte gegen die «Weltwoche» Beschwerde geführt, weil diese am 22. Januar 2009 im Artikel «Fall Roduner. Irre Führung, amtliche Delinquenz» die Namen und die Funktion dreier Bundeskriminalpolizisten genannt hatte. Die drei hatten im Kommissariat Verdeckte Ermittlungen der BKP gearbeitet, der eine als Chef, ein zweiter als Vize. Das Fedpol klagte, die Kriminaler könnten nicht mehr als verdeckte Ermittler tätig sein, nachdem die «Weltwoche» sie enttarnt habe. Das Wochenmagazin verteidigte sich, gegen zwei der drei laufe eine Ermittlung wegen Urkundenfälschung, die sie im Amt begangen haben sollen. Daher habe es ihre Namen nennen dürfen.
Der Presserat gibt der Redaktion weitgehend Recht und wies die Beschwerde des Fedpol ab. Wer in einer wichtigen staatlichen Funktion in der Dunkelkammer verdeckter Ermittlungen agiert, der muss sich tadellos und gesetzestreu verhalten. Tut er dies nicht, darf er geoutet und öffentlich kritisiert werden. Der Presserat ging zudem davon aus, dass die beiden angeschuldigten Chefs gar nicht operativ als verdeckte Fahnder agierten, sondern verwaltend.
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