Copyright-Chaos verwirrt Konsumenten

Britische Verbraucherschützer: Urheberrecht veraltet

 

Urheberrecht nicht an digitales Zeitalter angepasst

London/Berlin (pte/24.02.2010/13:45) - Bestehende Urheberrechtsgesetze verwirren Konsumenten. Viele wissen nicht mehr genau, was digital bzw. online "erlaubt" ist und was nicht. Zu diesem Schluss kommt die britische Verbraucherorganisation Consumer Focus http://www.consumerfocus.org.uk nach einer aktuellen Befragung. Darüber hinaus kritisieren die Konsumentenschützer, dass die geltenden Bestimmungen veraltet seien. Millionen von Menschen wüssten nicht einmal, dass sie das Gesetz brechen.

Rechtsexperten halten dem entgegen, dass jedenfalls keine Gefahr bestünde, dass einzelne Personen für das Kopieren von Musik und Filmen zum Eigengebrauch belangt würden. Im Fokus der Gesetzeshüter stehen vielmehr kommerzielle Vereinigungen, die im großen Stil das Urheberrecht verletzen, berichtet BBC Online.

GVU: Geht nicht um neue Gesetze

Aus Sicht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) http://www.gvu.de bedarf es keiner Grunderneuerung bestehender Gesetze. "Das grundlegende Ansinnen des Urheberrechts liegt unter anderem darin, den Kreativen die wirtschaftliche Auswertung ihrer Leistung zu ermöglichen. Nicht zuletzt im Interesse des kulturellen und wirtschaftlichen Wachstums muss dies auch dann gelten, wenn durch technologische Entwicklungen eine Ausbeutung dieser Menschen droht und vorangetrieben wird", sagt Chrisitine Ehlers, Sprecherin der GVU, auf Nachfrage von pressetext. Notwendig seien eindeutige Formulierungen sowie funktionierende Mechanismen für internationale Durchsetzbarkeit des Urheberrechts. In beiden Punkten bestehe Nachbesserungsbedarf.

"Bei uns gehen regelmäßig Anfragen ein, was erlaubt und verboten ist. Ein wesentlicher Faktor für die Rechtsunsicherheit der Verbraucher liegt häufig allein in dem Umstand begründet, dass die Urheber- und Leistungsschutzrechte im Internet massenhaft missachtet werden", meint Ehlers. Insbesondere Protagonisten der anwachsenden Szene digitaler Hehler - zu denen laut GVU auch die Hintermänner von kino.to gehören - würden dies gezielt zum eigenen Vorteil ausnutzen.

73 Prozent kennen sich nicht aus

Nach britischem Recht ist es derzeit illegal, wenn jemand eine CD oder DVD auf einen Computer oder iPod zum eigenen Gebrauch kopiert. Das Kopieren auf ein anderes Gerät wird als "Format Shifting" bezeichnet. Im Zuge der Befragung von über 2.000 Personen zeigte sich, dass 73 Prozent nicht wissen, was kopiert oder aufgenommen werden darf. Jill Johnstone von Consumer Focus fordert daher, dass das Gesetz überarbeitet und die neuen digitalen Gegebenheiten miteinbezogen werden.

"Die Welt hat sich verändert und eine Reform des Urheberrechts ist unausweichlich, nur wird es sich nicht von selbst erneuern", kritisiert Johnstone. Der IT-Anwalt Nick Locket betont wiederum, dass sich Privatpersonen für den formalen Gesetzesbruch nicht verantworten müssten. Anders sehe es mit kommerzieller Weiterverbreitung aus. Ähnliche Probleme habe es gegeben, als Videorekorder auf den Markt kamen. Damals sei es theoretisch gesehen auch illegal gewesen, etwas aufzunehmen und später anzuschauen. Bis das Gesetz geändert wurde, hatte es einige Zeit gedauert. (Ende)

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Kommentare: 1
  • #1

    Pajos (Mittwoch, 18 Juli 2012 01:45)

    Nice article dude