Anordnungen für die Überwachung eines Internetnutzers sollen in Zukunft nicht mehr entschädigt werden. Provider zeigen sich befremdet.
Im Rahmen der gestern angekündigten Sparmassnahmen stellt der Bundesrat auch die Entschädigungen an die Provider für die Durchführung von Fernmeldeüberwachungen in Frage. Im Konsolidierungsprogramm 2011-2013 schlägt er vor, die sogenannten Abgeltungen für Fernmeldeüberwachung zu streichen, womit der Bundesrat jährlich 8,9 Millionen Franken einsparen will. Mitte April will der Bundesrat dazu eine Vernehmlassungsvorlage verabschieden.
Jährlich 8,9 Millionen Franken für Überwachungsmassnahmen
Im Durchschnitt hat der Bund in den letzten Jahren jährlich rund 8,9 Millionen Franken für Aufwandentschädigungen in Zusammenhang mit Überwachungsaufträgen an Provider ausbezahlt. Die Höhe der
Entschädigungen sind in der "Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs" geregelt und sollen nach dem Willen des Bundesrates nun ersatzlos gestrichen werden.
"Systemwidrige" Entschädigungen
Gegenüber inside-it.ch begründet EJPD-Sprecher Guido Ballmer die vorgesehene Streichung der Entschädigung damit, dass diese im Strafrecht beziehungsweise Strafprozessrecht "systemwidrig" sei.
"Niemand anders, der den Strafverfolgungsbehörden Informationen herausgeben muss, erhält dafür eine Entschädigung", so Ballmer weiter. Eine Aussage, die bei den Internet-Providern auf
Unverständnis stösst. Man sei befremdet über den Vorschlag, sagt etwa Green-Chef Franz Grüter stellvertretend für die Branche auf Anfrage von inside-it.ch. Die Anordnung einer Überwachung bedeute
für einen Provider nämlich einen riesigen Aufwand. Zudem müssten die Internet-Anbieter auch noch die hohen Kosten, die die für die Überwachung nötige Infrastruktur verursache, aufkommen. (Thomas
Brühwiler)
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