Zitat aus dem Entscheid des Presserates vonm 29. Juni 2010
"Mit der Veröffentlichung des Artikels: " Absoluter Nazi: Fotograf Rozsa verurteilit" vom 9. September 2009 hat die Online-Ausgabe des Tages Anzeigers die Ziffer 7.5 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" >Unschuldsvermutung< verletzt. Der Text hätte darauf hinweisen müssen, dass es sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung um eine weiterziehbare, nicht rechtskräftige Verurteilung handelte."
Hier geht es zum Gesamttext des Presserat-Entscheides.
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