Welterbe Zollverein: Fotografieren verboten!

Rechnung verschickt - Stiftung spricht von Einzelfall

 

Welterbe Zollverein: Fotografieren kann teuer werden

Essen (pte/22.07.2010/06:05) - Fotografieren auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein kann teuer kommen. Die zuständige Stiftung Zollverein verschickt hohe Rechnungen an Fotografen, die Bilder der weltberühmten Zeche kommerziell verwenden. In einem konkreten Fall wurde ein Fotojournalist allein für die Veröffentlichung von Bildern auf seiner Webseite belangt. 310 Euro kostet die Jahreslizenz für jeden Schnappschuss. Wird die Fotografie bei einer öffentlichen Veranstaltung gezeigt, fallen sogar 750 Euro pro gemachtem Bild an.

Journalisten-Verband schäumt

Als "grotesk" und "inakzeptabel" bezeichnet der Deutsche Journalisten-Verband die Vorgangsweise. "Immerhin ist die Zeche Zollverein mit Millionbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden", kritisiert DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser gegenüber pressetext. "Es kann nicht sein, dass man sich in der europäischen Kulturhauptstadt-Region beim Fotografieren eines Industriedenkmals vor Abmahnungen fürchten muss."

Während der DJV die Panoramafreiheit missachtet sieht, weist man bei der Stiftung Zollverein die Anschuldigungen zurück und spricht von einem Einzelfall. "Das private Fotografieren ist und bleibt ohne Fotogenehmigung erlaubt", meint Ute Durchholz, Sprecherin der Stiftung Zollverein http://www.zollverein.de gegenüber pressetext.

Bildband kein Problem

Fotografen, die das auf dem Gelände geschossene Material für redaktionelle Zwecke verwenden bzw. sich inhaltlich mit dem Welterbe auseinandersetzen, können ebenfalls mit einer kostenfreien Genehmigung rechnen. Dies gelte auch für kommerziell vertriebene Produkte wie Fotoserien oder Bildbände, versichert Durchholz. Kostenpflichtig seien allerdings kommerziell verwertbare Aufnahmen, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Zollverein stehen, wie die Nutzung von Bildmaterial als Werbesujets.

Den Vorwurf der missachteten Panoramafreiheit weist die Stiftung indes vehement zurück. Bilder, die außerhalb des Geländes ohne Hilfsmittel wie Leitern aufgenommen werden, dürfen ausnahmslos genutzt werden, so der Zollverein. Auf dem Gelände des Welterbes gelte hingegen das Hausrecht, das ein schriftliche Genehmigung bei nicht privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen vorsieht.

Schloss Sanssouci als Zankapfel

Ob der Zollverein mit dieser Ansicht auch vor dem Gesetz erfolgreich wäre, ist allerdings zweifelhaft. Erst im Februar dieses Jahres konnten Fotografen das Recht durchsetzen, auf dem Gelände des Schlosses Sanssouci unentgeltlich auch gewerblich fotografieren zu dürfen. Das Oberlandesgericht Brandenburg begründete das Urteil dahingehend, dass die Anlage der Öffentlichkeit offen stehe und daher das Fotografieren auch zu gewerblichen Zwecken geduldet werden muss.

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