D: Bundesregierung muss Pressefreiheit stärken

Die deutsche Bundesregierung will Medienleute stärker vor dem Staatsanwalt schützen und damit die Medien- und Pressefreiheit stärken.

Das Kabinett hat am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Journalisten bei Veröffentlichungen von Material, das ihnen zugespielt wurde, nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Urteil im Zusammenhang mit der Ringier-Zeitschrift «Cicero» von 2007 umgesetzt.

 

Die Richter kamen damals zum Urteil, dass eine Razzia bei dieser Zeitschrift im Jahr 2005 gegen die Verfassung verstossen hat.

Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen seien verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Presse gelangt sind. Die Staatsanwaltschaft hatte damals ermittelt, weil in einem Artikel aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert wurde, der als \"Verschlusssache\" gekennzeichnet war.

 

Bei dem nun geplanten neuen Entwurf geht es um eine Ergänzung des Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch. In dem Paragrafen wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaften nutzen die Norm aber auch, um gegen Medien vorzugehen. Künftig soll ein neuer Absatz die Anwendung der «Beihilfe zum Geheimnisverrat» ausschliessen. Dann soll sich kein Journalist mehr strafbar machen, wenn er Material veröffentlicht, das ihm zugespielt wurde, wie aus Berlin weiter mitgeteilt wurde. 


Dank Verfassungsgericht muss die deutesche Regierung die Pressefreiheit stärken. Davon kann in der Schweiz nur geträumt werden.

 

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