Grundrecht der Pressefreiheit verletzt?
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Mit einer Verfassungsklage will die ungarische Zeitung "Népszabadság" das umstrittene Mediengesetz des Landes zu Fall bringen. Chefredaktor Karoly T. Vörös und die Gewerkschaft der Angestellten der Zeitung klagen, weil das Gesetz die Grundrechte der Pressefreiheit und der freie Meinungsäusserung in unnötiger und unverhältnismässiger Weise einschränke.
Das berichtete die links-liberale "Népszabadság", die auflagenstärkste Abonnementzeitung des Landes, am Mittwoch. Unter anderem beanstanden die Kläger in insgesamt 16 Punkten die Befugnisse der Medienkontrollbehörde und die "unsichere" Definition der Medienerzeugnisse. Zudem könnten die Behörden gegen "Interessenverletzungen" durch redaktionelle Inhalte vorgehen. Das Gesetz ahnde rechtmässiges Verhalten, dies widerspreche der Verfassung.
Ungarns Mediengesetz ist bereits international von Fachverbänden und Bürgerrechtsorganisationen scharf kritisiert worden, weil es als Instrument staatlicher Zensur benutzt werden könne.
Die EU-Kommission überprüft derzeit das Gesetz. Bisher hat Brüssel allerdings nur jene Teile beanstandet, die sich auf die audiovisuelle EU-Richtlinie beziehen. Politische Aspekte, wie die Besetzung des Medienrats ausschliesslich mit Mitgliedern der rechtsnationalen Regierungspartei FIDESZ, kritisierte die EU bisher nicht.
Die "Népszabadság" befindet sich im Besitz des schweizerischen Ringier Verlages.
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