Zürcher Obergericht gegen Kündigungsschutz für Personalvertreter

syndicom zieht für Daniel Suter vor Bundesgericht


In erster Instanz hatte der Journalist Daniel Suter gegen seinen früheren Arbeitgeber Tamedia AG obsiegt: Das Bezirksgericht Zürich hatte mit einem mutigen Urteil am 13. Juli 2010 entschieden, dass der «Tages-Anzeiger» bei der Entlassung des langjährigen Redaktors missbräuchlich vorgegangen war.

 

Daniel Suter war im Sommer 2009, als es bei der Zürcher Tageszeitung zu Massenentlassungen kam – einem Viertel der Redaktionsmitarbeitenden wurde gekündigt – Präsident der Personalkommission und musste als selbst von der Entlassung Betroffener Sozialpläne aushandeln. Dem Journalisten, dem von seiner Gewerkschaft syndicom (damals comedia) Rechtsschutz zuteil wurde, war vom Bezirksgericht eine Entschädigung von rund 26'000 Franken zugesprochen worden.

 

Das Obergericht des Kantons Zürich, das vom Grossverlag angerufen worden war, hat das Urteil der Vorinstanz nun gekippt und die Klage des Journalisten abgewiesen.

Dieses neue Urteil ist ein herber Rückschlag für die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte. Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen ist in der Schweiz unterentwickelt. Das gut begründete Urteil des Bezirksgerichts Zürich wurde durch die kantonale Instanz undifferenziert und mutlos in die falsche Richtung korrigiert.

 

Daniel Suter und die Gewerkschaft syndicom ziehen das Urteil weiter ans Bundesgericht. Dort wird sich zeigen, ob der Kündigungsschutz in der Schweiz seinen Namen verdient. Die ganze Angelegenheit unterstreicht nur, dass die Kampagne des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und die gesetzgeberischen Bestrebungen für einen griffigeren Kündigungsschutz dringend weitergeführt werden müssen.

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