Schweiz fordert Internetkontrolle |
Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) will die Befugnisse des Staates bei der Überwachung des Internetverkehrs deutlich ausweiten.
Kritik erntet sie dabei vor allem für ihre Vorgehensweise. Da eine schärfere Kontrolle des Internetverkehrs per Gesetz bislang nicht durchzubringen war, versucht Sommaruga die nötigen Änderungen per Verordnung, unter Umgehung des Parlamentes, einzubringen. In Zukunft sollen eidgenössische Behörden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den gesamten Internetverkehr einer verdächtigen Person in Echtzeit überwachen dürfen.
Kritik am laufenden Verfahren
Die Justizministerin hielt zwar eine Anhörung zu dem Thema ab, eingeladen wurden aber nur wenige handverlesene Organisationen. Laut dem Schweizer Tages-Anzeiger erhielt die Justizministerin daraufhin zahlreiche Protestschreiben. Andreas Hugi, der Vorsitzende des Schweizer Informatik- und Telekomsektors, sagte: "Das Vorgehen ist rechtsstaatlich höchst bedenklich." Die Kritiker meinen weiter, es gebe keine gesetzliche Grundlage für die Verordnung.
Experten halten die gesetzliche Lage momentan für unklar. Vor allem die Tatsache, dass sich auch das übergeordnete Bundesgesetz in Revision befindet, macht die Situation kompliziert. Die Swisscom hat diesen Umstand auch bei der offiziellen Anhörung angemerkt und eine Präferenz für eine sequenzielle Lösung durchblicken lassen.
Piratenpartei mischt mit
Die Interessensgemeinschaft Digitale Gesellschaft, die sich aus der Schweizer Piratenpartei und einigen Grundrechtsorganisationen zusammensetzt, sieht eine weitere Gefahr in der Verordnung. Durch die Hintertür werde mit der Vorlage eine Vorratsdatenspeicherung erlaubt, sämtliche Daten aller Nutzer aufzeichnen, um diese im Bedarfsfall auswerten zu können.
Auch auf der Anbieterseite formiert sich Widerstand. Kleinere Provider fürchten sich vor den enormen Kosten, die im Falle des Zustandekommens der Verordnung auf sie zukommen würden. Aber auch Konzerne wie Google verlangen eine präzisere Auslegung der Verordnung, da die Regelung sonst auch auf Suchmaschinen und andere Serviceprovider ausgeweitet werden könnte. Das würde bedeuten, dass Firmen wie Google odr facebook auf Anfrage Kundendaten herausrücken müssten.
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