ÖRAK-Präsident Wolff: "Versteckter Angriff auf Grundpfeiler des Rechtsstaats" - ORF-Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl: "Anschlag auf die Medienfreiheit"
Wegen einer geplanten Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht sich Justizministerin Beatrix Karl schweren Vorwürfen ausgesetzt. Wie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und das Nachrichtenmagazin "News" am Donnerstag publik machten, soll das Justizministerium einem Gesetzesentwurf nach Ablauf der Begutachtungsfrist und vor der Vorlage an den Ministerrat gravierende Änderungen hinzugefügt und diese damit der Begutachtung bewusst entzogen haben. Das Ministerium wies die Kritik, der sich die SPÖ, sämtliche Oppositionspartien und die Journalistengewerkschaft anschlossen, als unbegründet zurück.
ÖRAK-Präsident Rupert Wolff bescheinigte dem Justizministerium in einer Presseaussendung einen "versteckten Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates" und "demokratiepolitisches Unverständnis". Sollte der Gesetzesentwurf vom Parlament abgesegnet werden - er wird am kommenden Dienstag im Justizausschuss diskutiert - , sei es "künftig ein Leichtes, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt", warnte Wolff.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung des § 112 StPO vor, der die Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern bei Berufsgruppen regelt, die die verschwiegene Behandlung ihnen überlassener Daten und Informationen zu wahren haben. Dies betrifft unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte, Geistliche und Journalisten. Während derzeit noch ein Rechtschutzrichter nach einer gerichtlich genehmigten Beschlagnahmung überprüft, welche Unterlagen verwertet werden dürfen - so etwa, als die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Zusammenhang mit einem von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache losgetretenen Verfahren gegen einen ORF-Journalisten und dessen "Am Schauplatz"-Reportage eine Sicherstellung vornahm - , sollen in Zukunft weisungsgebundene Staatsanwälte mit den Betroffenen eine "Ersteinsicht" durchführen. Ein Widerspruchsrecht kommt dem einer Straftat Beschuldigten dabei nicht mehr zu.
Kritik von Journalistengewerkschaft
Der ÖRAK und die Journalistengewerkschaft befürchten, dass Anwälte oder Journalisten von den Anklagebehörden künftig formell als Beschuldigte geführt werden könnten, um die Sicherheitsbehörden in den Besitz des gesamten Akten- bzw. Datenmaterials einer Kanzlei oder Redaktion zu bringen. Herrscht nämlich zwischen einem Verdächtigen und der Behörde keine Einigkeit darüber, welche Unterlagen verwertet werden dürfen, wären die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zunächst "getrennt vom Akt aufzubewahren". Der Betroffene hätte dann jene Teile genau zu bezeichnen, deren Offenlegung aus seiner Sicht eine Umgehung seiner Verschwiegenheitspflicht bedeuten würde.
Der ÖRAK geht davon aus, dass dies in der Praxis oft unmöglich ist, was zur Folge hätte, dass die nicht bezeichneten Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zum Akt genommen werden dürfen. Gegen die entsprechende staatsanwaltschaftliche Anordnung wäre zwar ein Einspruch zulässig, allerdings hätte der Staatsanwalt bis dahin das Material zumindest grob gesichtet, vermutet der ÖRAK: "Dadurch würden die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis des Inhalts kommen, noch bevor überhaupt geklärt ist, ob die Unterlagen der Verschwiegenheit unterliegen. Von einer Wahrung der Verschwiegenheit oder des Redaktionsgeheimnisses kann keine Rede mehr sein."
Dem widersprach Justizministerin Beatrix Karl. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über einen Einspruch gegen eine Sicherstellung dürften die davon umfassten Unterlagen von der Staatsanwaltschaft nicht verwendet werden: "Mir ist es wichtig, dass das Berufsgeheimnis bestmöglich geschützt wird. Bei der an mich herangetragenen Kritik wird übersehen, dass der grundsätzliche Rechtsschutz nicht geschwächt, sondern durch zweimalige Absicherung doppelt gestärkt werden soll."
"Der Entwurf ist auf ganz normalem Weg begutachtet worden. Niemand hat was vorbeigeschummelt", erklärte Sektionschef Christian Pilnacek gegenüber der APA. Weder sei an eine Einschränkung des Redaktionsgeheimnisses noch an einen Eingriff in die berufliche Verschwiegenheitspflicht gedacht: "Wie schon bisher kann ein Staatsanwalt nicht ohne gerichtliche Bewilligung in eine Anwaltskanzlei oder Redaktionsräumlichkeiten hinein. Der Entwurf ändert nichts daran. Laut StPO können bei verdächtigen Anwälten, Steuerberatern oder Notaren Unterlagen nur bei besonders dringendem Tatverdacht beschlagnahmt werden."
ORF-Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl: "Anschlag auf die Medienfreiheit"
ORF-Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl erinnert anlässlich des Versuchs mit einer Änderung der Strafprozessordnung Redaktionsgeheimnis aufzuheben, "dass es in der Folge der verfassungswidrigen staatsanwaltlichen Versuche 'Am Schauplatz'-Rohmaterial zu beschlagnahmen und einem exemplarischen höchstgerichtlichen Grundsatzurteil zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses, es auch mehrere politische Versprechungen zur weiteren Absicherung des für die Meinungsfreiheit unverzichtbaren Unantastbarkeit journalistischen Materials gegeben hatte.
Wendl: "Genau das Gegenteil hat nun aber offenbar das Justizministerium vor, in dem es, wie die Rechtsanwaltskammer heute bekanntmachte, so heimlich wie möglich, unter eigenartiger Umgehung des Begutachtungsverfahrens, versucht mit einer Änderung der Strafprozessordnung die Rechte auf verschwiegene Behandlung der Daten und Informationen von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren usw auszuhebeln. Das ist ein Anschlag auf die Medienfreiheit, auf demokratische Grundrechte. Auch wenn mehrere Parlamentarier umgehend erklärten, da selbstverständlich nicht mitzuspielen, zeigen die Pläne des Justizministerium trotzdem deutlich, wie sehr das Redaktionsgeheimnis hierzulande immer wieder gefährdet ist und wie unumgänglich immer wieder geforderte verbesserte Absicherungen notwendig sind."
SPÖ: "Erstaunlich und bedenklich"
Wie SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte, waren die vom Justizministerium vorgenommenen Änderungen koalitionsintern "nicht abgestimmt". Es sei "erstaunlich und bedenklich", wenn das Ministerium nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens "in einem extrem heiklen Bereich Überarbeitungen vornehmen lässt". Die SPÖ werde bei einer Einschränkung des Redaktionsgeheimnis "nicht mitspielen. Dazu gibt es von unserer Seite ein glattes Nein."
Das BZÖ kündigte an, im Rahmen der Sitzung des Nationalrats einen Misstrauensantrag gegen Karl einbringen zu wollen. Das Nachrichtenmagazin "News" machte unterdessen darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf nachträglich geändert wurde, nachdem "News" am 15. Februar erste Telekom E-Mails veröffentlicht hatte. Unter den zehn publizierten Mails befand sich auch eine schriftliche Spendenzusage eines Telekom-Vorstandes über 100.000 Euro an die ÖVP-Bundespartei.
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