Nuklearinspektorat will 8800 Franken für die Herausgabe von fünf Protokollen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte muss einen Streit zwischen «Beobachter»-Journalist Thomas Angeli und dem Eigenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi schlichten. Angeli hatte ein Einsichtsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) für sämtliche Protokolle der Treffen zwischen dem Ensi und dem Energieunternehmen BKW seit
2008 gefordert. Das Ensi bot dem Journalisten darauf an, die Protokolle ohne Beilagen für 1000 Franken, mit Beilagen für 8800 Franken beziehen zu können.
Das lässt sich Angeli nicht gefallen. «1000 Franken entsprechen gemäss Ansatz zehn Stunden Arbeit (für fünf Protokolle),
8800 Franken wären demnach elf Tage», sagte er am Montag gegenüber dem Klein Report. In der Antwort des Ensi auf das Gesuch würden entgegen der Usanz jegliche Anhaltspunkte zu Inhalt und Länge der Dokumente fehlen, erfahrungsgemäss seien die Protokolle aber relativ summarisch. «Ich erachte die Gebühr deshalb als prohibitiv hoch.»
Angeli kann sich nur wenige Erklärungen für das Vorgehen vorstellen. Entweder arbeite das Ensi sehr langsam, oder es habe zwei Entscheide des Edöb, der die Verwaltungen zu Zurückhaltung aufgefordert habe, nicht zur Kenntnis genommen. Die dritte Erklärung lautet, dass das Ensi schlicht keine Informationen herausgeben will. «Das Ensi versucht seit seinem Bestehen, kritische Journalisten abzuwimmeln», so Angeli. «Der Kostenvoranschlag über 8800 Franken ist demnach wenig überraschend.»
Er ist überhaupt der Ansicht, dass das BGÖ die Journalisten «nur schlecht vor Willkür in Amtsstellen» schützt.
«Die lange Behandlungsdauer sorgt für ungleich lange Spiesse zwischen Verwaltung und Journalisten», erklärt er. «Mit einem hohen Kostenvoranschlag oder der Verweigerung der Einsicht in die verlangten Dokumente kann eine Verwaltungsstelle die journalistische Arbeit gezielt behindern und dafür sorgen, dass ein Journalist die Dokumente erst erhält, wenn eine Geschichte nicht mehr aktuell ist.»
Das Schlichtungsverfahren beim Edöb ist eingeleitet worden, doch Angeli rechnet nicht mit einer schnellen Lösung.
«Die gesetzliche Frist beträgt 30 Tage», sagte er. «In der Realität kann es jedoch bis zu 1,5 Jahre dauern, bis eine Schlichtungsverhandlung - noch kein Entscheid - stattfindet.» Beim Ensi gibt man sich zugeknöpft. «Das Ensi pflegt BGÖ-Gesuche nicht in den Medien abzuwickeln», teilte Ensi-Kommunikationsleiter Sebastian Hueber mit.
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