Bundesgericht stellt Staatsanwaltschaft in den Senkel

Miklós Klaus Rózsa
In eigener Sache
Ein wichtiger Etappensieg - und wieder ein kräftiger Tritt ans Schienbein vom Bundesgericht an die Adresse der Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft!

Mit ungewöhnlich deutlichen Worten gibt mir das Bundesgericht in seinem soeben veröffentlichten Urteil recht. Ich habe die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft gegenüber den beiden Polizisten die mich am 4. Juli 2008 (!) vor dem Hardturmstadion angegriffen, misshandelt und festgenommen haben, weil ich ihre illegale Polizeiaktion fotografiert habe, beim Bundesgericht angefochten. Das BG gibt mir vollumfänglich recht. Rügt das Vorgehen der Polizei und kritisiert die Staatsanwaltschaft heftig. Insbesonders stellt das Bundesgericht fest, dass ich das Recht hatte zu fotografieren und nicht dazu verpflichtet war >>Den Befehlen der Polizei folge zu leisten<<, da das Recht auf Pressefreiheit höher zu werten sei, als das "subjektive" Gefühl von Polizisten denen meine Anwesenheit missfällt!

Item, ich bin wegen "Gewalt und Drohung gegen Beamte" vor einem Jahr in diesem Zusammenhang vom zürcher Bezirksgericht verurteilt worden.
Die Berufungsverhandlung gegen mich (!) findet am 26. August 2013 um 8:00 vor dem Obergericht Zürich im grossen Verhandlungssaal statt. Diesmal wohl mit etwas mehr Öffentlichkeit.

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