Das Zürcher Obergericht dem Foto-Journalisten Klaus Ròzsa im heutigen Berufungsprozess endlich Recht gegeben: Freispruch in allen Punkten und die volle Prozessentschädigung.
Vorinstanz und Staatsanwaltschaft hatten Klaus Ròzsa Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung vorgeworfen und ihn deswegen verurteilt. Das Obergericht Zürich korrigiert nun auf Berufung hin alles.
Der Vorfall fand am 4. Juli 2008 statt, als Klaus Ròzsa den unverhältnismässigen Polizeieinsatz fotografierte, bei dem die friedliche Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions aufgelöst werden sollte; dies, ohne dass ein Strafantrag des Stadionbesitzers vorgelegen hätte. Der Foto-Journalist wurde dabei von zwei Polizisten in grober Weise festgenommen.
Das Obergericht hält nun fest, dass die Festnahme von Klaus Ròzsa nicht gerechtfertigt war und dass ihm ein gewisser Widerstand in dieser Situation nicht vorgeworfen werden kann. Es spricht ihn daher von allen Anklagepunkten frei und spricht ihm eine volle Prozessentschädigung zu. Wichtig ist zudem die Feststellung des Obergerichts über den Umgang der Polizei mit Medienschaffenden: Die Polizisten müssen sich gefallen lassen, dass ihre Arbeit fotografiert und gefilmt wird.
Die Gewerkschaft syndicom, die Klaus Ròzsa mit gerichtlichem Rechtsschutz zur Seite stand, zeigt sich sehr erfreut über diesen gerichtlichen und moralischen Sieg.
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