Verfassungsgericht zu ZDF

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Damit treten die Richter an, die Unkultur einer politischen Besetzung der Aufsichtsgremien einzudämmen. Die müssen nun politisch abspecken.

 
 

Irgendwann wird jeder Skandal - wenn er nur lange genug dauert - nicht mehr so recht als skandalös empfunden. Er wird zur Normalität, die Menschen seufzen dann: Ist halt so. Bis einer laut ruft: Das ist ja ein Skandal! Er muss beseitigt werden!

Beim Skandal der politischen Okkupation der ZDF-Aufsichtsgremien hat nun das Bundesverfassungsgericht diese Rolle übernommen. Es hat dem permanenten Versuch der Politik, sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzueignen, Einhalt geboten.

Das Urteil des Ersten Senats tritt an, die Unkultur einer politischen Besetzung der ZDF-Aufsichtsgremien wirksam einzudämmen, indem es eine strikte Grenze errichtet. Der Anteil "staatlicher und staatsnaher Personen" im ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat muss auf ein Drittel begrenzt werden.

 

Politisch abspecken

 

Das Ende der Polit-Beteiligung ist damit noch nicht eingeläutet. Doch lässt sich bereits an den Zahlen ablesen, wie tief der Schnitt in den politischen Personalanteil geführt wird. Nach der Rechnung des Senats - federführend zuständig ist Johannes Masing - sind 44 Prozent der 77 Fernsehratsmitglieder "staatlich oder staatsnah": sechzehn Vertreter der Länder und drei des Bundes, zwölf Entsandte der Parteien und drei der Kommunen.

44 Prozent: Das bedeutete bisher, dass die Staatsquote genügte, um die Wahl des Intendanten zu blockieren. Acht oder neun der staatsnahen Mitglieder werden den Fernsehrat verlassen müssen. Auch im 14-köpfigen Verwaltungsrat wird man politisch abspecken müssen.

Zwar hatten die Verteidiger der bisherigen Strukturen damit argumentiert, man dürfe nicht alle Politikvertreter über einen Kamm scheren - weil beispielsweise die Länder durchaus unterschiedliche Positionen verträten. Das Gericht sah dieses treuherzige Argument freilich von der Wirklichkeit widerlegt. Denn die Sitzungen des Fernsehrates werden maßgeblich von zwei - nach Union und SPD sortierten - "Freundeskreisen" vorstrukturiert. Der Erste Senat hat nun gerade die Existenz dieser Freundeskreise als Beleg für die "Prägekraft staatlicher und dabei insbesondere parteipolitisch gegliederter Kommunikationsstrukturen" genommen. Gerade weil sich die Parteipolitik in diesen informellen Runden bündele, die in keinem Gesetz stehen, müsse der Politanteil "konsequent begrenzt werden".

Und das ist noch nicht alles. Auch in den anderen - "staatsfernen" - Gruppen des Fernsehrats wird das Urteil die Politpräsenz verringern. Denn ein Teil der Sitze im Fernsehrat ist entweder bestimmten Verbänden vorbehalten wie dem Olympischen Sportbund, den Naturschützern oder dem Bund der Vertriebenen. Oder er wird an Vertreter "gesellschaftlich relevanter Bereiche" vergeben, aus Wissenschaft und Kultur, Familienarbeit und Verbraucherschutz. Sitze, die bisher ebenfalls gern an Politiker vergeben werden - im aktuellen Fernsehrat finden sich in diesen Reihen derzeit fünf Parlamentarier - Ex-Politiker wie Reinhard Klimmt noch nicht einmal mitgezählt. Nach dem Urteil werden auch sie das Gremium verlassen müssen: Regierungsmitglieder, Parlamentarier, politische Beamte oder leitende Wahlbeamte - sie alle sind von der Bestellung als "staatsferne Mitglieder" auszuschließen, schreibt das Gericht.

Der Vielfalt verpflichtet

Doch die Verfassungsrichter wollen nicht nur die Kopfzahl der Politiker in den Gremien verringern. Sie wollen einen fundamentalen Kulturwandel durchsetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll wieder stärker zu dem werden, was er ohnehin immer sein sollte: zu einer gesamtgesellschaftlichen Veranstaltung. Die Rundfunkfreiheit im Grundgesetz sei auf eine Sicherung inhaltlicher Vielfalt angelegt, "wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann". Deshalb müssten in den Aufsichtsgremien "Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens" erfasst werden. Mit anderen Worten: Das Gericht will die Zeiten der Politbüros im ZDF beenden.

Dazu dient eine ganze Reihe flankierender Vorgaben, die den politischen Einfluss zurückdrängen und für mehr Transparenz sorgen sollen. Wichtigstes Beispiel: Bisher wurden die sechzehn Vertreter der "gesellschaftlich relevanten Bereiche" letztlich von den Ministerpräsidenten ausgewählt. Karlsruhe hat dieses widersprüchliches Auswahlverfahren - der Staat bestimmt die staatsfernen Vertreter - nun kurzerhand untersagt. Zudem sollen die Mitglieder in den Aufsichtsgremien künftig von etwaigen Weisungen unabhängig sein. Abberufungen sind laut Gericht nur aus "wichtigem Grund" möglich. Erkennbares Ziel dieser Vorgaben: Die Mitglieder der Aufsichtsgremien sollen sich der Vielfalt des Rundfunkprogramms verpflichtet sehen - und nicht den politischen Zielen ihrer Entsendeorganisationen.

Die Länder haben nun bis zum 30. Juni 2015 Zeit, eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Die große Frage, die sich nun stellt: Reicht die Drittelquote wirklich aus, um den Einfluss der Politik zurückzudrängen? Einer, der daran zweifelt, ist Andreas Paulus, er sitzt ebenfalls im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. In einer abweichenden Meinung tritt er für eine deutlich rigidere Lösung ein: Es sei eine "weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates" erforderlich, um die Kontrollorgane des ZDF vom staatlichen Einfluss zu emanzipieren.

(Süddeutsche)

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