Film von Erich Schmid
Schweiz 2016, DCP, Dolby SR-D, 96 Min.
1956 aus Ungarn geflüchtet, war Klaus Rózsa 40 Jahre lang aus politischen Gründen staatenlos. Die Polizei verfolgte ihn als Gewerkschafter, Ausländer, linken Journalisten und verdeckt auch als Juden.
Ein Biopic zur Pressefreiheit im Zusammenhang mit den politischen Bewegungen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz.
„Der Journalist muss sich der Gefahr der Förderung von Diskriminierung durch die Medien bewusst sein und muss sein Möglichstes tun, eine Unterstützung von
Diskriminierung u. a. aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer oder anderer Meinungen und nationaler oder sozialer Herkunft zu vermeiden“, erklärt
der Pressekodex der Internationalen Journalistenföderation, der grössten Journalistenorganisation der Welt, die 600.000 Journalisten
in 140 Ländern vertritt.
von Tamar Sternthal
Man sollte also meinen, diese Organisation, die Pressefreiheit, Wahrheit und Gleichheit verteidigt, würde einem Boykott von israelischen Journalisten durch das palästinensische
Journalisten-Syndikat vehement entgegentreten, besonders bei einer Diskriminierungskampagne, die Israelis gefährdet, die aus dem Westjordanland berichten, indem man
palästinensischen Beamten und Journalisten signalisiert, israelische Reporter seien dort nicht willkommen.
Zumindest sollte dies die Position einer Organisation sein, die von sich behauptet, sie „setzt sich international für die Verteidigung der
Pressefreiheit und für soziale Gerechtigkeit ein“. Das tut sie jedoch nicht. Anstatt den Boykott des Palästinensischen Journalisten-Syndikats gegen Israelis zu verurteilen, hat die Internationale
Journalistenföderation Nasser Abu Baker, den Vorsitzenden des Palästinensischen Journalisten-Syndikats und eifrigsten Verfolger der Diskriminierungskampagne gegen Israelis, in Schutz genommen. Tatsächlich sitzt Abu Baker, der palästinensische Beamte bedroht hat, die es wagen, mit israelischen Journalisten zu sprechen,
im Exekutivkomitee der Internationalen Journalistenföderation.
Nasser Abu Baker (auch Abu Bakr geschrieben) hat auch jahrelang im Westjordanland als Berichterstatter für die Agence France-Presse gearbeitet, eine einflussreiche Nachrichtenagentur, die in
sechs Sprachen herauskommt. Nach einem exklusiven Bericht des CAMERA (Committee for Accuracy in Middle East Reporting in
America – Komitee für korrekte Berichterstattung über den Nahen Osten in Amerika) Anfang Dezember über den inhärenten Interessenkonflikt, der sich durch die Teilnahme Abu Bakers am siebten
Fatah-Kongress und seine gescheiterte Kandidatur für den Fatah-Revolutionsrat ergibt, strafte ihn die einflussreiche Agence France-Presse mit einer einwöchigen Suspendierung und behielt sein
Gehalt ein. Die Teilnahme von Journalisten an politischen Veranstaltungen, insbesondere an solchen, von denen sie berichten, ist ein ernster Verstoss gegen die Verpflichtung zur „strengster Neutralität“ der
Agence France-Presse und ihr Versprechen, sie sei „unabhängig von der französischen Regierung und allen anderen wirtschaftlichen oder politischen Interessen.“
Nun tritt die Internationale Journalistenföderation auf den Plan, die ihre ausdrückliche Verpflichtung zu Wahrheit und Verhinderung von Diskriminierung mit ihrer Stellungnahme vom 2. Februar zu den Sanktionen der Agence France-Presse
gegen Abu Baker ausser Kraft setzte. In der Stellungnahme, die gemeinsam mit zwei weiteren ehrwürdigen Formationen, dem französischen Journalisten-Syndikat und dem Französischen Demokratischen
Gewerkschaftsbund CFDT, herausgegeben wurde, heisst es:
DIE JOURNALISTENVEREINIGUNGEN SNJ, SNJ-CGT UND CFDT, MITGLIEDER DER INTERNATIONALEN JOURNALISTENFÖDERATION (IFJ – 600.000 MITGLIEDER WELTWEIT) HABEN ERFAHREN, DASS NASSER ABU BAKER, PRÄSIDENT DES
PALÄSTINENSISCHEN JOURNALISTENVERBANDS, MITGLIED DES IFJ-EXEKUTIVKOMITEES UND JOURNALIST DER AFP IN RAMALLAH, NACH EINER AUSEINANDERSETZUNG MIT DER GESCHÄFTSLEITUNG SANKTIONIERT WORDEN IST.
TROTZ DER INTERVENTION DES VERBANDES BEI DER GESCHÄFTSLEITUNG ENTSCHIED DIE AFP PLÖTZLICH UND OHNE WEITERE RÜCKSPRACHE, DEN ARBEITSVERTRAG UNSERES KOLLEGEN FÜR EINE WOCHE AUSZUSETZEN (22. BIS 28.
JANUAR 2017) UND IHM SEIN GEHALT VORZUENTHALTEN. DIE VON DER GESCHÄFTSLEITUNG VORGEBRACHTEN ANSCHULDIGUNGEN BASIEREN GRÖSSTENTEILS AUF FEHLINFORMATIONEN EINER EXTREMISTISCHEN ISRAELISCHEN
WEBSITE, WO BEHAUPTET WURDE, UNSER KOLLEGE SEI BEIM LETZTEN FATAH-KONGRESS GEWÄHLT WORDEN. DIES HAT SICH ALS UNZUTREFFEND ERWIESEN.
DIE AFP HATTE BEREITS VERSUCHT, ABU BAKER AN DER TEILNAHME AM IFJ-KONGRESS IN FRANKREICH DIESEN SOMMER ZU HINDERN. WIEDER AUFGRUND VON INFORMATIONEN AUS DEN GLEICHEN KREISEN.
DIE REAKTION DES VERBANDES ZWANG DIE AFP ZUM WIDERRUF EINER ENTSCHEIDUNG, DIE DEM RECHT VON JOURNALISTEN, VOLLWERTIGE BÜRGER ZU SEIN UND GEWERKSCHAFTSAKTIVITÄTEN AUSZUÜBEN, ENTGEGENSTAND.
DIE FRANZÖSISCHEN GEWERKSCHAFTEN KRITISIEREN DIESE BEHARRLICHKEIT BEIM ANGRIFF AUF UNSEREN KOLLEGEN. WIR KENNEN DIE EXTREMEN SCHWIERIGKEITEN BEI DER AUSÜBUNG SEINES BERUFS IN EINEM LAND, WO
PALÄSTINENSISCHE JOURNALISTEN DEN ISRAELISCHEN MILITÄRBEHÖRDEN IN BESONDEREM MASSE AUSGESETZT SIND.
UNSERE DREI ORGANISATIONEN WERDEN DIE IFJ ÜBER DIESEN FALL INFORMIEREN UND ALLE UNSERE MITGLIEDER AUF DER GANZEN WELT DAZU AUFRUFEN, DIESE HALTUNG GEGENÜBER EINEM GEWERKSCHAFTSFUNKTIONÄR ZU
KRITISIEREN.
WIR VERLANGEN DIE KOMPLETTE AUSZAHLUNG DES GEHALTES UNSERES KOLLEGEN.
WIR BITTEN DARUM, VON DER GESCHÄFTSLEITUNG MIT DEN VERTRETERN DER IFJ EMPFANGEN ZU WERDEN, UM DIESEN SYSTEMATISCHEN ANGRIFFEN AUF EINEN UNSERER KOLLEGEN EIN ENDE ZU SETZEN.
Neben der Enthüllung, dass die Agence France-Presse endlich Massnahmen gegen Abu Baker ergriffen hat (wenn auch unzureichende), wirft die Veröffentlichung der Internationalen
Journalistenföderation ein erhellendes Licht auf die moralisch zweifelhaften Verhältnisse bei der weltweit grössten Organisation für Journalisten.
Erst erklärt der Pressekodex der Internationalen Journalistenföderation: „Achtung vor der Wahrheit und vor dem Recht der Öffentlichkeit auf wahrhaftige Unterrichtung
ist die oberste Pflicht des Journalisten.“ Doch dann beruht die Pressemitteilung der Internationalen Journalistenföderation auf einer Unwahrheit.
Die Föderation erklärt fälschlicherweise: „Die von der Geschäftsleitung [der Agence France-Presse] erhobenen Anschuldigungen beruhen im Wesentlichen auf Fehlinformationen extremistischer
israelischer Websites, die behaupten, unser Kollege sei beim letzten Fatah-Kongress gewählt worden. Dies hat sich als unzutreffend erwiesen.“
Darüber hinaus beinhaltet die Grundsatzerklärung der Organisation einen Aufruf an Hunderttausende Journalisten auf der ganzen Welt – auf der Grundlage dieser Unwahrheit.
Während diese Zeilen geschrieben werden, muss sich die Internationale Journalistenföderation noch zu Fragen hinsichtlich der Identität der „extremistischen israelischen Websites“ erklären, die
angeblich behauptet haben, Abu Baker sei „beim letzten Fatah-Kongress gewählt“ worden (eigene Hervorhebung). Wie zuvor erwähnt, war bereits
auf Englisch dargelegt worden, dass Abu Baker, ein Reporter der Agence France-Presse, bei
den Wahlen der Fatah im Dezember angetreten war – und verloren hatte.
Dass Abu Baker als Delegierter beim Fatah-Kongress und auch bei den Wahlen aufgestellt war, wurde zuerst in den palästinensischen Medien berichtet. Daran ist nichts Unzutreffendes.
Nachfragen bei der Internationalen Journalistenföderation zu Plänen, eine neue Presseerklärung herauszugeben, um klarzustellen, dass Abu Baker tatsächlich am Fatah-Kongress teilgenommen und für
den Fatah-Revolutionsrat kandidiert hat, oder die Erklärung vom 2. Februar zu korrigieren, blieben ohne Reaktion.
Die Agence France-Presse war nicht die einzige publizistische Organisation, die erkannte, dass eine Kandidatur für ein politisches Amt einen groben Verstoss gegen die journalistische
Verpflichtung der Überparteilichkeit darstellt. Die Foreign Press Association in Israel, die etwa 480 in Israel, dem Westjordanland und dem Gazastreifen tätige Journalisten vertritt, entzog zwei
weiteren Journalisten, die bei den Fatah-Wahlen im vergangenen Dezember kandidierten, die Mitgliedschaft: Moussa al Shaer, ein Kameramann von NHK TV 9 (Japanische Rundfunkgesellschaft) und
Mohammed Allaham von al-Arabiyah. (Abu Baker ist kein Mitglied der Foreign Press Association, so dass diese keine Schritte gegen ihn unternehmen konnte.) Die Mitteilung der Foreign Press
Association zu diesen Journalisten lautete wie folgt:
DIE FPA MÖCHTE KLARSTELLEN, DASS MITGLIEDER, DIE EINE POLITISCHE LAUFBAHN VERFOLGEN, IHRE FPA-MITGLIEDSCHAFT NICHT FORTFÜHREN KÖNNEN. IN DER SATZUNG DER FPA STEHT EINDEUTIG, DASS PERSONEN MIT
REGIERUNGSBETEILIGUNG ODER SOLCHE, DIE AKTIV EIN POLITISCHES AMT ANSTREBEN ODER IM BEREICH VON PUBLIC RELATIONS TÄTIG SIND, AUFGRUND DES DER SITUATION INHÄRENTEN INTERESSENKONFLIKTS UNTER KEINEN
UMSTÄNDEN MITGLIEDER SEIN KÖNNEN.
INFOLGEDESSEN HAT DER VORSTAND BESCHLOSSEN, DIE MITGLIEDSCHAFT VON PERSONEN ZU BEENDEN, DIE KÜRZLICH AKTIV EIN POLITISCHES AMT ANGESTREBT HABEN. ALS EINMALIGES ZUGESTÄNDNIS KANN EIN FPA-MITGLIED,
DAS NICHT LÄNGER AN POLITISCHEN/STAATLICHEN/PR-AKTIVITÄTEN BETEILIGT IST, NACH EINER SECHSMONATIGEN KARENZFRIST DIE MITGLIEDSCHAFT ERNEUT BEANTRAGEN. DIE FPA WIRD DIE ENTSPRECHENDEN MEDIENSTELLEN
ÜBER DIESE ENTSCHEIDUNG UNTERRICHTEN.
Während die Foreign Press Association eine klare Aussage machte und angemessene Massnahmen ergriff, die zeigten, dass die Bewerbung für ein politisches Amt einen eindeutigen Interessenkonflikt
mit der journalistischen Arbeit darstellt, vertuschte die Internationale Journalistenföderation die Tatsache, dass ihr eigenes Exekutivkomitee-Mitglied sich auf ein Amt bewarb und griff die
Agence France-Presse an, die es angeblich grundlos verfolgte.
Zweitens gibt es da noch das Problem, dass die Presseerklärung der Internationalen Journalistenföderation die unvertretbare Boykottkampagne Abu Bakers gegen israelische Journalisten ignoriert,
die zuerst im Mai vergangenen Jahres aufgedeckt wurde. Offensichtlich teilweise angesichts dieser Aktivitäten hat
die Agence France-Presse Massnahmen gegen Abu Baker ergriffen. Laut Presseerklärung der Internationalen Journalistenföderation versuchte die Agence France-Presse Abu Baker daran zu hindern, am
Kongress der Internationalen Journalistenföderation vergangenen Sommer in Frankreich teilzunehmen, ein Schritt, den die Internationale Journalistenföderation blockierte.
Nasser Abu Baker hat palästinensische Beamte bedroht, die es wagten, mit israelischen Journalisten zu sprechen, wie im Mai 2016 dokumentiert wurde.
Als stellvertretender Vorsitzender des palästinensischen Journalisten-Syndikats mahnte der Reporter der Agence France-Presse:
„Ich rufe alle Kolleginnen und Kollegen/Journalistinnen und Journalisten dazu auf, alle palästinensischen Beamtinnen und Beamten gleich welchen Ranges zu boykottieren, die israelischen
Journalisten und israelischen Medien ein Interview geben… diesen giftigen Medien, deren einziges Ziel es ist, Uneinigkeit zu verbreiten und gegen unser Volk aufzuhetzen. Ihre Medien, die von
ihrer Regierung gelenkt werden, sind eins der Werkzeuge der Besatzung. Daher ist die Zeit für einen umfassenden Boykott ihrer Medien gekommen. Das Syndikat wird dazu eine eindeutige Position
vertreten. Ich bitte alle Journalisten, sich daran zu halten. Von nun an werden wir den Namen jedes Beamten veröffentlichen, der diesen Medien ein Interview gibt.“
Das palästinensische Journalisten-Syndikat unterstützte den Boykott auch offiziell und gab eine ähnliche Erklärung heraus, über die von Palestinians48.net, einer israelisch-arabischen Website,
berichtet wurde. Die Website berichtete , das palästinensische Journalisten-Syndikat habe seine Mitglieder und palästinensische Beamte dazu aufgerufen, israelische Medien „angesichts der anhaltenden
und eskalierenden israelischen Angriffe auf palästinensische Journalisten“ zu boykottieren. Das Syndikat behauptete in einer Erklärung, dass „israelische Journalisten und hebräische Medienkanäle
in die Gebiete des Staates Palästina eindringen und dort gemeinsam mit – und unter dem Schutz – der israelischen Besatzungsarmee arbeiten.“ Ebenso rief das Syndikat „alle palästinensischen
Beamten dazu auf, sich nicht mit israelischen Reportern zu befassen oder ihnen Interviews oder Erklärungen zu geben“ und wies darauf hin, es werde die Einhaltung dieser Entscheidung verfolgen und
Stellung gegen diejenigen beziehen, die dagegen verstossen.
Abu Baker postete im vergangenen Februar auf seiner Facebook-Seite eine ähnliche Erklärung mit der Ankündigung des Boykottes, unterschrieben vom
„Generalsekretariat“ des palästinensischen Journalisten-Syndikats und entfernte die Seite später nach einer Untersuchung. Die Internationale Journalistenföderation hat bisher nicht erklärt, wie ihr Schweigen zur Diskriminierungskampagne gegen Israelis mit der erklärten Überzeugung der
Organisation vereinbar ist, dass Journalisten „ihr Möglichstes tun [sollten], eine Unterstützung einer solchen Diskriminierung aufgrund von … nationaler oder sozialer Herkunft zu vermeiden.“
Tatsächlich läuft die Annahme und Verteidigung Abu Bakers, der führenden Figur hinter der Kampagne, die israelische Journalisten gefährdet, durch die Internationale Journalistenföderation dem
Kodex der Organisation direkt zuwider.
Ein weiteres Grundprinzip der Internationalen Journalistenföderation erwies sich für Abu Baker anscheinend ebenfalls als Herausforderung: „Achtung vor der Wahrheit und vor dem Recht der
Öffentlichkeit auf wahrhaftige Unterrichtung ist die oberste Pflicht des Journalisten.“
So nahm Abu Baker beispielsweise im März an einer Konferenz in Jordanien teil, wo er, wie im letzten Mai berichtet wurde, die vollkommen grundlose Anschuldigung erhob, israelische Krankenhäuser behandelten 5.000
IS-Mitglieder.
Wie es in einem Artikel am 29. März 2016 auf Al Watan, einer unabhängigen Website mit Sitz im Gazastreifen, hiess:
ABU BAKER SAGTE IN EINEM INTERVIEW MIT DER RADIOSTATION MAWTINI, ER HABE AN DER KONFERENZ ZU MEDIEN UND TERRORISMUS [IN JORDANIEN] TEILGENOMMEN, UM DIE VERBRECHEN UND METHODEN DER ISRAELISCHEN
BESATZUNG AUFZUDECKEN. ER SAGTE: „WIR BATEN ARABISCHE MEDIENSCHAFFENDE, IHRE BEMÜHUNGEN ZU INTENSIVIEREN, DIE NAZISTISCHEN UND RASSISTISCHEN VERBRECHEN DER ISRAELISCHEN BESATZUNG GEGEN DIE
PALÄSTINENSISCHE BEVÖLKERUNG BLOSSZUSTELLEN UND DIE SACHE DER PALÄSTINENSER WIEDER IN DEN MITTELPUNKT DER AUFMERKSAMKEIT DER ARABISCHEN MEDIEN ZU STELLEN.“
ER SAGTE, DIE ISRAELISCHE BESATZUNG HABE IHRE IS-METHODEN GEGEN DIE PALÄSTINENSER MIT DER ZERSTÖRUNG PALÄSTINENSISCHER DÖRFER, TÄGLICHEN HINRICHTUNGEN, VERHAFTUNGEN UND ANGRIFFE AUF KINDER UND
JOURNALISTEN DORT UMGESETZT. ER MACHTE DIE REGIERUNG NETANYAHU FÜR DIE LEGITIMIERUNG DIESER METHODEN GEGEN DIE PALÄSTINENSISCHE BEVÖLKERUNG VERANTWORTLICH.
Die Internationale Journalistenföderation bezeichnet „Verleumdungen, üble Nachrede, Beleidigungen, grundlose Anschuldigungen“ als „berufliche Verstösse“. Die grösste Organisation von Journalisten
hat auch immer noch nicht erklärt, ob sie der Ansicht ist, die Beschuldigungen Abu Bakers zu angeblichen israelischen Nazi- und IS-Methoden fielen in diese Kategorie oder ob sie glaubt, sie
spiegelten die „Achtung vor der Wahrheit“ wider.
In jedem Fall ist offensichtlich, dass hinter der pathetischen „Achtung vor der Wahrheit“ der Internationalen Journalistenföderation keine Wahrheit steckt. Es gibt auch keine Gerechtigkeit bei
der Internationalen Journalistenföderation, die vorgibt, für Pressefreiheit und gegen Diskriminierung zu kämpfen, aber Abu Baker Schutz und Zuspruch bietet und aktiv israelische Journalisten
diskriminiert, ihnen ihre Pressefreiheit verwehrt und ihr Leben gefährdet, indem man palästinensischen Beamten und Journalisten signalisiert, die israelischen Reporter seien dort unerwünscht.
Journalisten, die diese Werte wirklich hochhalten, sollten zur Kenntnis nehmen: Die Internationale Journalistenföderation ist keine Vertretung für sie.
Tamar Sternthal ist Leiterin des israelischen Büros von CAMERA (Committee for Accuracy in Middle East Reporting in America).
Nachfolgend die Originalseite (Stand 7.11.2016) vom Blog "etwasanderekritik.wordpress.com"
Wer den Link am Sonntag auf facebook teilte, war nicht schlecht erstaunt: Der Link wurde von facebook sofort gelöscht. Jeder Text, in dem der Link vorkam ebenfalls. Statt dem Link erschien diese
Meldung:"Diese Nachricht wurde entfernt, da sie blockierte oder schädliche
Links enthält." Bis zur Stunde verweigert facebook jede Stellungnahme zu dieser höchst fragwürdigen, ja illegalen Aktion.
Offensichtlich war am Sonntag die "Gesinnungspolizei" von Basel aktiv: Eine Gruppe um die Regierungskandidatin Heidi Mück löscht eifrig kritische Kommentare in social Media und auf
Kommentarseiten der Mück und ihrer Partei Basta! Kritiker werden blockiert. Nun, das sind vielversprechende Ausgangsformen für eine Regierungskandidatin.
Neu ist, dass sich facebook innert kürzester Zeit dazu hinreissen liess, einen recherchierten und in keiner Weise beleidigenden Text als solchen von einer externen Seite zu
blockieren.
Zur Zeit klären die Betreiber der Seite "etwas andere Kritik" eine Strafanzeige gegen facebook ab.
Es macht fassungslos, dass ausgerechnet in der Stadt, in der Theodor Herzls Vision der Wiedergründung des 3000 Jahre alten Israels ihren Ursprung hatte («in Basel habe ich den Judenstaat
gegründet»), eine bekennende Anti-Israelhetzerin und Israel-Boykotteurin wieHeidi Mück (Bild) als Regierungsrätin nicht nur in Betracht
gezogen, sondern sogar von den SP Regierungsräten Eva Herzog, Christoph Brutschin und Hans-Peter Wessels unterstützt wird.
Ich habe Mücks obsessive Anti-Israelhetze und ihre Unterstützung der antisemitischen BDS (Boykott,
Desinvestition, Sanktionen gegen Israel), die Israel wirtschaftlich, akademisch und kulturell ausgrenzt und boykottiert, die einzige Demokratie im Nahen Osten der ethnischen Säuberung
bezichtigt und als Apartheidstaat diffamiert, in einigen meiner BaZ-Artikel thematisiert.
Faktenwidrige
Gegendarstellung
Anlässlich einer marginalen Ungenauigkeit in einem aktuellen Artikel über Mücks antiisraelische Agitation des BaZ-Autors Christian
Keller bezüglich Mücks Anwesenheit bei einer BDS-Demonstration in Zürich, sah sich Mück zu einer Replik veranlasst,
wozu sie die Beraterfirma Fairmedia um den
SP-Nationalrat Beat Jans hinzuzog. Auf Twitter bedankt sich Mück
artig bei Fairmedia für deren
«kompetente Beratung und Unterstützung». Fairmedia ihrerseits prahlt auf ihrer Website mit der «erwirkten» Gegendarstellung.
Abgesehen davon, dass in dieser Gegendarstellung versucht wird, Mück durch die Manipulation und das Verschweigen leicht nachprüfbarer Fakten reinzuwaschen, drängt sich die Frage auf, ob eine
Politikerin, die sogar für die Rechtfertigung eines ganz persönlichen Anliegens auf eine Beraterfirma angewiesen ist, überhaupt befähigt wäre, als Regierungsrätin eigenständig Positionen zu
erarbeiten und zu vertreten.
Fakt ist, Heidi Mück verliert mit ihrem missglückten Votum in der BaZ jegliche Glaubwürdigkeit. Mück will Israel
boykottieren. Ausschliesslich Israel. Auch Israels Künstler, die bei Culturescapes auftraten. Entgegen ihrer Beteuerunge,
die BDS –Proteste9 gegen Culturescapes hätten sich lediglich auf die
«finanzielle Beteiligung des israelischen Aussenministeriums am Kulturprogramm» bezogen, richteten sich die BDS-Proteste gegen alle teilnehmenden israelischen Künstler.
Amnesty International wies 2015 den
Palästinensern, denen Mück ihre «Solidarität» ausdrückt, schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Entführung und Mord nach. Hier schweigt Mück. Genauso wie bei denCulturescapes-Gastländern China, Aserbaidschan oder Türkei,
alles notorische Menschenrechtsverletzer. Aber ausgerechnet in Israel, mit seiner multiethnischen politischen Landschaft und Gesellschaft, einer Mischung aus West- und Osteuropäern,
Amerikanern und Russen, Äthiopiern und Türken, Kurden, Iranern und Arabern (13 davon sitzen in der Knesset), wo mehr Frauen F-16 fliegen, als in Saudiarabien Auto fahren, vermisst Mück «Werte
wie Demokratie und Gleichheit».
Sie war 2011 in der bezahlten WOZ-Beilage der
BDS mit Foto vertreten, auf der Schweizer
BDS-Website ist sie es bis heute, will aber «keine Anhängerin der BDS» sein, die sich
laut ihrem Gründungsmitglied Omar Barghouti «in
jedem Fall der Gründung eines jüdischen Staats irgendwo in Palästina» widersetzt und deren Anhänger regelmässig Künstler mit dem Tod
bedrohen die in Israel auftreten. Die BaZ würde ihr «vorwerfen», eine «Anhängerin der BDS zu sein», beklagt sich Mück in ihrer
Gegendarstellung. Hier stellt sich die Frage, weshalb Mück sich nicht längst um die Entfernung ihres Fotos von der BDS-Website bemüht hat, um diesen wiederkehrenden Vorwurf zu
entkräften.
Heidi Mücks missglückte Replik verdeutlicht exemplarisch, was Antisemitismus ausmacht: Wer Juden etwas vorwirft, das ihn bei anderen kalt lässt, handelt antisemitisch.
Alltägliche Wunder und Theodor
Herzls Albtraum
Fast täglich werde ich in meiner Heimatsstadt Basel, Zeuge eines Wunders. Ein sehr alter Mann, er hat schlohweisses Haar, geht langsam und gebückt, jedoch fast immer mit einem heiteren
Lächeln auf den Lippen, bringt seine Post in die Filiale gegenüber von meiner Wohnung. Es ist der jüdische Holocaust-Überlebende Shlomo Graber. Graber
wurde 1941 mit seiner Familie als Staatenloser von Ungarn nach Polen deportiert und im April 1944 ins Ghetto verschleppt, von wo er im Mai nach Auschwitz verbracht wurde. Ausser dem Vater
wurden alle seine Familienangehörigen von den Nazis ermordet. Am 8. Mai 1945 befreite ihn die Rote Armee. 1948 wanderte er nach Israel aus. Seit 1989 lebt er in Basel, als Kunstmaler und
Buchautor.
Shlomo Graber sprang im Vernichtungslager Auschwitz dem sicheren Tod von der Schippe, überlebte die KZ-Aussenlager Fünfteichen und Görlitz und erreichte das biblische Alter von 90 Jahren, nur
um in der Herzl-Stadt Basel mit der beschämenden Tatsache konfrontiert zu werden, dereinst von einer Regierungsrätin regiert zu werden, die Israel (und nur Israel) boykottiert und öffentlich
gegen Israel hetzt. Im BaZ-Artikel von
Christian Keller meldet Mück «Vorbehalte» an, wenn «Kulturschaffende vom Staat Israel missbraucht werden, um ein Bild von Israel als tolerantem Land, das die Menschenrechte einhält, zu
zeichnen. Diese Vorbehalte würde ich auch im Regierungsrat äussern.»
«Wenn ihr wollt, ist es kein Märchen», hatte Theodor Herzl einst über den Traum von einem jüdischen Staat geschrieben. Fast 70 Jahre nachdem sein Traum Wirklichkeit wurde, entwickelt sich die
Regierungsrats-Kandidatur einer Antisemitin für Basel zusehends zum Albtraum.
Der Film «Staatenlos» über den Linksaktivisten Klaus Rózsa nimmt prominente Zürcher SP-Politiker ins Visier. Alt-Stadtpräsident Josef Estermann intervenierte erfolgreich.
Mehrere Male von der Polizei verhaftet: Klaus Rózsa. (Foto: photoscene.ch)
Beim Filmabspann begeben sich die meisten Zuschauer in Richtung Kinoausgang. Namenlisten scheinen die wenigsten zu interessieren. Beim Film «Staatenlos», der am Freitag zum zweiten Mal am Zürcher
Filmfestival läuft, lohnt es sich jedoch, ein wenig länger sitzen zu bleiben.
Grund ist die Liste der «Nichtmitwirkenden». Sie umfasst im Beitrag des Zürcher Dokumentarfilmers Erich Schmid fast so viele Namen wie die Aufzählung der Protagonisten, die
tatsächlich auftraten. Die Abwesenheitsliste ist mit prominenten Namen bestückt: Die Alt-Stadträte Esther Maurer (SP) und Robert Neukomm (SP) figurieren darauf, ebenso der ehemalige
Stadtpräsident Josef Estermann (SP). Sie alle hatten den Auftritt im Film verweigert, teils unter gerichtlicher Androhun
Die Unlust an filmischer Partizipation gründet auf einem bestimmten Namen: Klaus Rózsa – Politaktivist, Fotograf und Hauptfigur der Dokumentation. Während Jahrzehnten dokumentierte der Sohn eines
ungarischen Flüchtlings die Zürcher Jugendunruhen. Seine Bilder liessen die Polizei in einem wenig schmeichelhaften Licht erscheinen. Eines seiner Fotos zeigt prügelnde Sicherheitskräfte und
erlangte internationale Bekanntheit.
Klaus Rózsa war den Schweizer Polizeibehörden jahrzehntelang ein Dorn im Auge: Trailer zum Film «Staatenlos». (Quelle: Youtube)
Als Observant der polizeilichen Aktivität war Rózsa den Behörden während Jahrzehnten ein Dorn im Aug: Er behindere die Arbeit der Polizei, weil er deren Übergriffe fotografiere, heisst es in den
Staatsschutzakten. Mehrfach wurde er verhaftet, es kam zu physischer Gewalt. Seine Fiche umfasst rekordverdächtige 4000 Seiten.
Erfolglos blieben zunächst seine Einbürgerungsversuche: Dreimal wurde ihm der rote Pass verwehrt, bis es im Jahr 2000 – nach der Heirat mit einer Schweizerin und einigen zusätzlichen Mühen – doch
noch klappen sollte. Weil ihm nach der Flucht aus seiner Heimatstadt Budapest im Jahr 1956 der ungarische Pass entzogen worden war, blieb Rózsa während Jahrzehnten staatenlos. Ein Zustand, der
gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstösst. Dort heisst es in Artikel 15: «Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.»
Absage vom Parteigenossen
Besonders brisant erscheint das dritte abgelehnte Einbürgerungsgesuch zu Beginn der 90er-Jahre. In einem Schreiben des Stadtrats wird dem Gemeinderat beantragt, das Bürgerrechtsgesuch von Rózsa
abzulehnen. Unterschrieben wurde das Dokument vom damaligen Stadtpräsidenten, dem Sozialdemokraten Josef Estermann. «Ich war geschockt, dass ein Parteigenosse diesen Antrag unterschreibt», sagt
Rózsa, der damals ebenfalls SP-Mitglied war. Darüber hinaus basierte der Nichteinbürgerungsantrag auf einem Irrtum: Der staatenlose Gesuchsteller wurde fälschlicherweise als Ungar aufgeführt.
Regisseur Schmid wollte, dass Estermann im Film zu den damaligen Vorkommnissen Stellung nimmt. Der ehemalige Stadtpräsident willigte ein, womit es im September 2013 zu einem Treffen im Zürcher
Stadthaus kam. Estermann wurde rasch wütend, weil Rózsa – ganz zur Überraschung des Ex-Stadtpräsidenten – ebenfalls zum Gespräch erschien. Darauf bemühte sich Estermann erfolgreich, das Interview
zurückzuziehen.
«Ich war geschockt, dass ein Parteigenosse diesen Antrag unterschreibt.»Klaus
Rózsa
Aus den Gerichtsunterlagen, die Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegen, geht hervor, dass der Ex-Stadtpräsident zunächst per einstweiliger Verfügung und unter Androhung einer Geldstrafe von 10'000
Franken die Aufnahmen sperren liess. Als Regisseur Schmid nicht auf die Verfügung einsteigen wollte, verklagte Estermann dessen Produktionsfirma wegen Persönlichkeitsverletzung. Darauf zog Schmid
die Aufnahmen zurück, weil das Gericht durchblicken liess, dass es die Klage gutheissen würde.
Schmid vermutet, dass sich Estermann um seine Ehre sorgt: «Er hat wohl realisiert, dass sein Nichteinbürgerungsantrag ein politischer Fehler war.» Danach habe man Estermann angeboten, das
Interview zu wiederholen, was dieser jedoch abgelehnt habe. «Zumindest können wir heute belegen, dass wir uns ausreichend bemüht hatten, die ‹Gegenseite› von Klaus zu Wort kommen zu lassen», sagt
Schmid.
«Intimfeind» oder Parteigenosse?
Estermann widerspricht: «Schmid konstruiert seine eigene Geschichte, die nicht auf Fakten beruht», sagt der Alt-Stadtpräsident zu Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Im Vorgespräch habe der Regisseur seine
wahren Absichten vertuscht. Zudem habe er es abgelehnt, sich zur Einbürgerungsgeschichte zu äussern. «Sie war mir auch gar nicht mehr gegenwärtig. Deshalb einigten wir uns, dass ich zu den
politischen Diskussionen um die Einbürgerungen Anfang der 90er-Jahre befragt werde», sagt Estermann. Stattdessen sei dann Rózsa das Thema gewesen. Schmid lässt dies nicht gelten. Er habe ihm von
Anfang an gesagt, dass er einen Film über Rózsa mache.
Im Film wird angedeutet, dass persönliche Abneigung zur Ablehnung des Gesuchs geführt habe. Gemäss einem Artikel der NZZ soll Estermann seinen Parteigenossen einst öffentlich als «Intimfeind»
bezeichnet haben. Das war allerdings – sollte es sich tatsächlich so ereignet haben – zwei Jahre nach Ablehnung des Gesuchs. Er könne sich nicht erinnern, eine solche Bezeichnung verwendet zu
haben, sagt Estermann. «Ich hatte stets ein eher unverkrampftes Verhältnis zu ihm, aber vielleicht täusche ich mich.» Das Gesuch sei deshalb abgelehnt worden, weil Rózsa Steuerschulden gehabt
habe. Daniela Vogt, damals SP-Mitglied der Bürgerrechtskommission, sagt allerdings, dass die Steuerschuld während des Entscheids «nicht pendent» gewesen sei: «Die Ablehnung erfolgte, weil er ein
politisch aktiver Mensch war.»
«Schmid konstruiert seine eigene Geschichte, die nicht auf Fakten beruht.»Josef
Estermann, Alt-Stadtpräsident
Auch Konrad Löpfe, ehemaliger SP-Parteichef, ärgerte sich damals über die Gesuchsablehnung. «Das war ein klarer Fehler», sagt er heute zum TA. Den Entscheidungsträgern habe es schlicht an Mut
gefehlt, einen unbequemen Zeitgenossen wie Rózsa gegenüber den Bürgerlichen zu verteidigen. So blieb Rózsa zunächst staatenlos, erhielt nun aber viel Unterstützung aus der Parteibasis. In den
90er-Jahren wurde er Präsident des Zürcher Gewerkschaftsbunds, Präsident der Journalistengewerkschaft sowie Mitglied des Schweizer Presserats. In seiner Funktion setzte er sich verschiedentlich
erfolgreich für die Pressefreiheit ein.
Trotz gesellschaftlicher Rehabilitierung blieb Rózsa ein unbequemer Zeitgenosse. Ehemalige Vorsteher des Zürcher Polizeidepartements werden nach wie vor ungern an ihn erinnert. Robert Neukomm und
Esther Maurer, die ehemaligen Leiter des Zürcher Polizeidepartements, wollten ebenfalls nicht im Film auftreten. Auf Anfrage des TA verweigerte Neukomm jegliche Aussage über Rózsa. Maurer liess
schriftliche und telefonische Anfragen unbeantwortet.
15 - 20 Tausend Menschen, und damit deutlich mehr als bisher, nahmen dieses Jahr an der Budapest Pride teil.
Unter dem Motto: "Lasst uns provozieren" besammelten sich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle Menschen und -natürlich - zahlreiche Heterosexuelle Unterstützerinnen, am Andrássy
Boulevard. Der Zutritt zum Versammlungsplatz war nur nach einer Kontrolle möglich. Damit sollte verhindert werden, dass rechtsextreme Provokateure im Zug mitlaufen können. Ein sehr starkes
Polizeiaufgebot sorgte denn auch dafür, dass die Demonstration ohne Zwischenfälle ablief.
Die Begrüssungsrede wurde vom berühmten Dirigenten Adam Fischer gehalten. Die Ansprache war sehr politisch gehalten. Nicht nur Allgemeinplätze, sondern der Hinweis, dass Ungarn eine offene,
farbige Gesellschaft ist und bleiben muss. Dies sei nur möglich, wenn die Regierung nicht immer wieder das Gegenteil mache. Fischer erwähnte, dass nur wenige hundert Meter von hier, täglich
hunderte Flüchtlinge ankommen, und vom Staat im Stich gelassen werden. Dafür beweise die Zivilgesellschaft mit ihrer Solidarität, dass wir alle Zusammengehören.
"Lasst uns also Provozieren!"
Mehrere als "Love Mobiles" gestaltete Sattelschlepper standen bereit, um den (langen) Demonstrationsmarsch musikalisch zu begleiten. Am auffallendsten war zweifellos der Wagen mit der
Aufschrift: "Gypsy - Queer and Happy" auf dem eine bekannte Zigeuner Band life Musik spielte.
Nach einem dreistündigen fröhlichen Tanz-Spaziergang endete die Veranstaltung auf dem Taban, einem grossen Park auf der Budaer Seite der Stadt.
Die Polizei sicherte auch den Abzug der Manifestantinnen, indem in den Strassenbahnen und Bussen und der Metro Polizisten mitfuhren.
Zu der Veranstaltung haben über 30 Organisationen aufgerufen.
Dieser Text erscheint hier als Gegeninformation und untersteht dem
Grenzenlose Solidarität Heute war ich auf den Spuren der Flüchtlinge in Ungarn unterwegs. Zur Zeit ist es so, dass die via Serbien ankommenden Flüchtlinge, v.a. aus Syrien und Afghanistan, in Südungarn, also in
Szeged, nicht mehr untergebracht werden können.
Sofern sie sich melden oder von der Polizei aufgegriffen werden, werden sie registriert und erhalten eine Überweisung in ein Flüchtlingslager irgendwo in Ungarn.
Anschliessend werden sie in einen Zug gesetzt nach Budapest. In Budapest angekommen, sind sie aber völlig auf sich selber gestellt.
Niemand kümmert sich um sie.
Wenn da nicht die zahllosen freiwilligen Helfer wären!
Eine unglaubliche Solidaritätswelle hat die Bevölkerung ergriffen. Vor dem Inlandsbahnhof West fahren im 10 -Minutentakt private Fahrzeuge vor und bringen Lebensmittel, Getränke,
Hygieneartikel, Schuhe, Kleider und Spielzeuge. Diese werden von Helferinnen verteilt. Ziel ist, so die Koordinatorin Anna, den ankommenden ein Gefühl zu geben willkommen zu sein. Sie mit dem
Notwendigsten zu versorgen und dabei behilflich zu sein, dass sie den Weg zu ihrem Aufnahmezentrum finden. Auch wurden schon Kranke in ein Spital gefahren.
Niemand soll auf der Strasse schlafen müssen!
Später besuchte ich das Zentrum der zivilen Helfer. In der Nähe vom Bahnhof führt Eszter ein grösseres Restaurant. Sie hat einen Teil der Küche kurzerhand in ein Lager und Verteilzentrum
umgenutzt. Und im Nebenraum finden Sitzungen statt. Hier werden am Laufmeter Sachspenden abgegeben. Soeben gehen wir raus, weil ein Lieferwagen einer türkischen Restaurantkette voller
Lebensmittel vorgefahren ist und ausgeladen werden muss Hier arbeiten beinahe rund um die Uhr zahlreiche Frauen und einige Männer und zwei Kinder. Junge und ältere, Mütter und Omis, Christen,
Juden und Muslime. Täglich werden etwa 600 Sandwiches gestrichen und die Restaurantköche bereiten während der ruhigen Zeit am Nachmittag gegen 100 Portionen warme Speisen die abgepackt
werden. Mit Geldspenden bestellt das Restaurant zu Grosshandelspreisen Lebensmittel.
Demnächst mehr auf diesem Kanal. Der Artikel erscheint hier als Gegeninformation. Text und Bilder: Miklós Klaus Rózsa | photoscene.ch
Der Schweizer Presserat warnt vor Geheimjustiz. Durch abgekürzte Verfahren und die Masse von Strafbefehlen werde das Prinzip der
Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren unterlaufen. Dieses sei aber ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz.
Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr, wie er in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Er lancierte einen Aufruf in Sachen freier Gerichtsberichterstattung.
Dabei wendet sich der Presserat erstmals an die obersten Verantwortlichen der Schweizer Justiz. Laut Mitteilung ging seine Stellungnahme an Justizministerin Simonetta Sommaruga sowie an den
Bundesgerichtspräsidenten, den Bundesanwalt, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und an die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz.
"Urteile schwer nachvollziehbar"
Für den Presserat gehört das Prinzip, wonach Verfahren vor Gerichten öffentlich sind, zu den wichtigsten Errungenschaften des liberalen Rechtsstaats. Justizreformen mit dem Ziel, die Effizienz zu
steigern, führten jedoch dazu, dass die strafrechtliche Erledigung von Fällen den Gerichten - und damit der Öffentlichkeit - mehr und mehr entzogen werde.
"Wenn Richter kaum noch Zeugen befragen und Staatsanwälte Beschuldigte in Strafbefehlsverfahren nicht einvernehmen, sind solche Fälle und Urteile schwer nachvollziehbar", schreibt der Presserat.
Der Anspruch auf Öffentlichkeit sei nicht auf Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen beschränkt.
Seit der Revision der Strafprozessordnung 2011 behandle die Justiz immer mehr Straffälle nach dem abgekürzten Verfahren abschliessend. Weil sich dadurch Gerichtsberichterstatter zunehmend bei
ihrer Arbeit eingeschränkt fühlten, beschloss der Presserat, das Thema aufzugreifen und ein Hearing mit Experten durchzuführen.
Die Einschränkungen beträfen aber nicht nur die abgekürzten Verfahren, sondern auch die Strafbefehle und die Einstellungen von Verfahren. Kern eines abgekürzten Verfahrens ist die Absprache
zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten. Dabei legt der Beschuldigte ein Geständnis ab und die Anklage kommt ihm dafür entgegen.
Das Gericht prüft in der Hauptverhandlung dann bloss noch, ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde und die beantragte Sanktion angemessen ist.
Schwierige Informationsbeschaffung
Wie beschwerlich die Informationsbeschaffung für Journalisten sein kann, hat gemäss dem Presserat der Fall Zuppiger gezeigt. Der ehemalige SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger wurde von der Zürcher
Justiz in einem abgekürzten Verfahren wegen Veruntreuung schuldig gesprochen.
Einem Journalisten, der den Tatbeitrag Zuppigers klären wollte, wurde vom Bezirks- und vom Obergericht Akteneinsicht verweigert. Die Gerichte begründeten dies mit dem Persönlichkeitsschutz des
Betroffenen. Dem Öffentlichkeitsprinzip sei mit der öffentlichen Urteilsverkündung Genüge getan, wurde argumentiert.
Ähnlich problematisch gestaltete sich laut Presserat der Zugang zu Informationen im Fall Nef. Das Verfahren gegen den früheren Armeechef Roland Nef wegen Nötigung seiner Ex-Freundin wurde
eingestellt. Erst das Bundesgericht entschied, dass die interessierten Medien Anrecht auf Einblick in die Einstellungsverfügung haben.
Forderung nach praktikablen Regelungen
Damit Medienschaffende ihren Auftrag als "Wachhunde der Demokratie" erfüllen können, sind sie laut Presserat angewiesen auf einfachen Zugang zu Anklageschriften, Urteilen, Einstellungsentscheiden
und Strafbefehlen. In begründeten Fällen müsse ihnen auch Akteneinsicht gewährt werden.
In Anbetracht der grossen Zahl von Urteilen und Strafbefehlen brauche es praktikable Regelungen wie längere und vereinheitlichte Fristen für den Zugang zu Urteilen und Strafbefehlen. Zentral sei
zudem, dass Journalisten für Einsichtsgesuche nicht unverhältnismässig zur Kasse gebeten würden.
"Prohibitiv wirkende Kostenauflagen" müssten abgeschafft werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten durch den einfachen Zugriff auf die Informationen im Internet möglichst grosse
Transparenz herstellen. Vorbildlich seien das Bundesgericht und einzelne kantonale Justizbehörden.
Der Presserat kritisiert auch, dass manche Gerichte die Anforderungen für die Zulassung als Gerichtsberichterstatter beliebig erhöhen. Die Akkreditierung dürfe nicht missbraucht werden, um
Reporter unter Druck zu setzen.
Und schon meckert ein „Mitarbeiter SRF“ auf facebook „sorry, aber die charlie-anspielung ist daneben.“ Weshalb eigentlich? Darf man sich für universale Rechte wie die Pressefreiheit nur
wehren, wenn man tot ist? Pardon, das war geschmacklos. Neustart. Darf man sich für universale Rechte, wie die Pressefreiheit, nur wehren, wenn man mit dem Tode bedroht wird?
Also am 22. Januar 2015 fand ein bemerkenswerter Prozess gegen zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei Zürich statt. Die Staatsanwaltschaft verlangt ihre Bestrafung wegen Amtsmissbrauchs indem sie
Miklós Klaus Rózsa am 4. Juli 2008 (kein Tippfehler) „unrechtmässig festgenommen“ haben und wegen Körperverletzung, da sie diesen an „Körper und Gesundheit geschädigt haben, wobei sie die Tat an
einem Wehrlosen begangen haben“. Da das Urteil erst am Montag gefällt wird, bleibt uns Zeit für einige Betrachtungen.
Tatsächlich fuhr ich am Abend des 4. Juli, in Begleitung meiner Frau Susann, mit dem Auto Richtung „Kraftwerk“ an der Hardturmstrasse am Stadion vorbei, als zwei Streifenwagen mit Blaulicht und
Sirene die Strasse blockierten. Ich sah wie vier Polizisten aus den Wagen sprangen, davon zwei mit Gummigeschossgewehren bewaffnet, und auf das Tor des Stadion zu rannten. Ich schnappte meine
Kamera und lief den Polizisten hinterher, meine Frau übernahm das Steuer des Autos und parkierte. Vor dem Eingang bot sich folgendes Bild:
Ausgangslage: Alle Besetzer sind auf dem Areal und wollen das Tor schließen. Polizisten schießen und prügeln auf sie ein. Bild: Klaus Rózsa | photoscene.ch
Einige Dutzend Menschen befanden sich im Stadion, weitere waren gerade dabei, das Tor wieder zu verrammeln. Sie wollten das Areal für eine Veranstaltung nutzen – «Brot und Action». Ohne
irgendwelche Vorwarnung begangen die Polizisten mit Gummigeschossen aus geringster Distanz auf die Jugendlichen zu schiessen und auf andere wurde mit dem Mehrzweckschlagstock eingeprügelt. Ein
aussichtsloses Unterfangen der vier Polizisten, hätten sie die Besetzung des Stadions verhindern wollen. Als einziger anwesender Medienmensch fotografierte ich diese Action aus relativ grosser
Entfernung. Noch nie hatte ich einen derart unsinnigen und aggressiven Polizeieinsatz gesehen. Statt mit der Einsatzzentrale Kontakt aufzunehmen, und diese zu informieren, dass sie zu spät
gekommen sind, um eine Besetzung verhindern zu können, schossen sie einfach weiter. Sonst hätten sie erfahren können, dass die Besitzerin des leerstehenden Stadions, die Credit Suisse gar keinen
Strafantrag gestellt hatte, ja sogar auf Anfrage explizit keinen stellen wollte. Somit war der ganze Polizeieinsatz sowieso völlig unnötig und entbehrte zudem jeglicher Rechtsgrundlage.
Sinnloser und überzogener Polizeieinsatz – gegen die Pressefreiheit
Als der Polizeibeamte Sch. „ausgeschossen“ war, rannte er zum Streifenwagen um Munition zu holen. Auf meiner Höhe meinte er kurz: “Roscha, du Arschloch, verreis, da wird nöd fotografiert“. Frisch
munitioniert griff er auf dem Rückweg nach meiner Kamera die ich rechtzeitig hinter meinen Rücken steckte. Ich sagte ihm, dass ich sehr wohl hier bleiben und weiter fotografieren würde.
Dann ging es los. Sch., verstärkt durch seinen Kumpanen Ru. interessierten sich fortan weniger um die bösen Stadionbesetzer dafür mehr um mich. Abwechselnd stellten sie sich vor mir auf um mir
die Sicht zu nehmen. Ich protestierte, verwies auf meine Rechte und offerierte den Presseausweis. Ich verlangte wiederholt auch den Beizug eines Presseoffiziers, wie dies in der Dienstanweisung
8903 für solchen Fälle vorgeschrieben ist. Schliesslich gab ich auf und wollte zu meinem Auto gehen. Stattdessen wurde ich zu Boden gerissen – Zitat aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft:
“…worauf die beiden Beschuldigten R. und Sch. den Geschädigten ohne Anlass und mit unnötiger Härte zu Boden warfen. Dann schleiften sie den Geschädigten gegen seinen Willen und unter Anwendung
physischer Gewalt an den Handgelenken über mehrere Meter hinweg zum Parkplatz, wo der Ehefrau des Geschädigten die Kamera übergeben wurde.“
Brutale Festnahme des Pressefotografen Klaus
Ròzsa
Bild: Susann Wach | photoscene.ch
Daraufhin fotografierte Susann weiter…
Nun, ich fasse mich kurz, im Wesentlichen sieht man ja, wie die beiden Polizisten mit mir umgingen auf den Fotos. Es folgte der Abtransport auf die Hauptwache Urania, mit weiteren unschönen
Szenen, der Anordnung, mich auszuziehen, der ich mich erfolgreich widersetzte und mit darauffolgenden wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen. Das alles ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens,
ganz im Gegensatz zu meinem Nazi-Vergleich. Irgendeine Einvernahme erfolgte nicht, ich wurde zwei Stunden später regelrecht rausgeschmissen.
Anzeige und Gegenanzeige
Natürlich reichte ich eine Strafanzeige ein. Das Vorgehen der Polizei war in vielerlei Hinsicht nicht korrekt, ja strafbar. Und es kam wie es immer kommt: Die Polizei reichte sofort eine
Gegenklage ein, wegen „Hinderung einer Amtshandlung“ und „Gewalt und Drohung gegen Beamte“. Und auch die Justiz funktionierte wie sie in solchen Fällen meist funktioniert: Gar nicht. Mein Antrag
auf Beweismittelsicherung? Nicht beantwortet.
Polizist greift nach meiner Kamera Bild: Klaus Rózsa | photoscene.ch
(Videoaufnahmen, insbesondere auf der Hauptwache). Nach vier Jahren folgten dann die ersten Einvernahmen. In der Folge eine Einstellungsverfügung gegen alle beteiligten Polizeibeamten, aber eine
Anklageerhebung gegen das Opfer. Folgerichtig wurde ich also vom Bezirksgericht Zürich am 8. Juni 2012 verurteilt.
Wobei selbst hier das Gericht die Schuld in der Frage der „Hinderung einer Amtshandlung“ verneinte und mich in diesem Punkt freisprach. Ich reichte sowohl Rekurs gegen die Einstellungsverfügung
wie auch gegen das Urteil des Bezirksgerichtes ein.
Ein Jahr später urteilte das Bundesgericht, dass die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Stadtpolizisten R. und Sch. rechtswidrig war, und belehrte die Staatsanwaltschaft darüber, dass
eben im Zweifel für eine Anklage zu entscheiden sei. Es weist die Staatsanwaltschaft an, die Polizisten anzuklagen, nicht ohne sich in der Begründung über die einseitige Beweisführung zu Gunsten
der Polizei zu auszulassen. Insbesondere seien die unabhängigen Zeugen sowie das Bildmaterial nicht beachtet worden.
Deutliche Bundesgerichts- und Obergerichtsurteile
Wenig später dann die zweite Überraschung: das Obergericht Zürich sprach mich vollumfänglich frei und präsentierte eine interessante und umfassende Begründung für den Freispruch. Dabei ging das
Obergericht auch auf das Verhalten der beiden Polizisten ein, und meinte zum Beispiel zu der Festnahme: „Schliesslich kannte die Polizei den Namen des Beschuldigten und ihnen war auch bekannt,
dass es sich bei ihm um einen in Zürich ansässigen und in der Öffentlichkeit bestens bekannten Pressefotografen handelte, welcher sich aus grösster Überzeugung für das öffentliche
Informationsinteresse einsetzte. … Damit steht fest, dass in Beachtung des Anklagesachverhaltes die Festnahme des Beschuldigten den Anforderungen nicht genügte. … Dass die Frage, ob ein Haftgrund
vorlag oder nicht, offensichtlich verneint werden muss. Aus den Akten ergeben sich schlicht keine Hinweise darauf, dass ein Haftgrund ernsthaft zur Diskussion stand. Damit erscheint die
Verhaftung aber als dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit polizeilicher Eingriffe zuwiderlaufend.“ De facto sprach das Obergericht nicht nur mich frei, sondern verurteilte die beiden Polizisten.
Umso stossender und empörender war das Verhalten der beiden Polizisten und ihrer Verteidiger an der Verhandlung vor Bezirksgericht. Sie argumentierten, als hätte es die Untersuchung und die
Urteile des Bundesgerichtes und des Obergerichtes gar nie gegeben. Es braucht schon eine gehörige Portion Ignoranz, um das Gericht wieder dazu zu missbrauchen, das Opfer als Täter hinzustellen
und sämtliche Ausführungen des Obergerichtes samt und sonders zu missachten. Eine Ignoranz, die vielen Polizisten angeboren scheint.
Ein Freispruch der beiden Polizisten kann auch als weiterer Freipass für entfesselte Ordnungshüter verstanden werden, Zeugen niederzuknüppeln und dann vor Gericht zu bringen. So liessen sich auch
Medienvertreter mundtot machen. Wenn sie es nicht schon wären.
Ein Up-Date zu diesem Artikel erfolgt am Montag in Form einer Würdigung des Urteils gegen die Polizisten.
Titelseite von "Charlie Hebdo"Türkisches
Gericht sperrt Internetseiten
Ein Gericht in der Türkei hat die Sperrung von Internetseiten angeordnet, die das Titelbild der neuen
Ausgabe von "Charlie Hebdo" zeigen. "Es wurde entschieden, den Zugang zu relevanten Sektionen von Internetseiten, die heute die Titelseite von 'Charlie Hebdo' zeigen, zu blockieren",
teilte ein Gericht im Südosten des Landes laut der amtlichen Nachrichtenagentur Anadolu mit.
Bei dem Angriff auf die Redaktion von "Charlie Hebdo" hatten am vergangenen Mittwoch zwei radikale Islamisten zwölf Menschen getötet, darunter vier Zeichner. Die Zeitschrift hatte in den
vergangenen Jahren mit Mohammed-Karikaturen immer wieder den Zorn radikaler Muslime auf sich gezogen.
Polizisten kontrollieren Auslieferung von Zeitung
Auch das Titelblatt der aktuellen Ausgabe stieß weltweit
bei vielen Muslimen auf Kritik. Die renommierte Al-Ashar-Universität in Kairo warnte, die Karikatur schüre "den Hass" und behindere "die Integration" der Muslime in Europa. Auch der Iran
verurteilte die Zeichnung als "Provokation".
Die regierungskritische linke türkische Zeitung "Cumhuriyet" druckte vier Seiten der neuen "Charlie Hebdo"-Ausgabe als Beilage nach und zog dafür den Zorn konservativer Landsleute auf sich. Bei
der Auslieferung des Blattes überprüften Polizisten am frühen Morgen, ob sich unter den Nachdrucken auch die Mohammed-Karikatur befindet. Da die Beamten nichts fanden, wurde die Ausgabe der
Zeitung freigegeben. Erst später kam heraus, dass die Mohammed-Karikatur nicht in der Beilage, sondern klein im Meinungsteil der eigentlichen Ausgabe abgedruckt war
"Charlie Hebdo" shooting:
a barbaric act against media freedom
(7.1.2015) “The
‘massacre’ taken place today at the premises of the French magazine Charlie Hebdo in Paris is a babaric act of violence against journalists and
media freedom,” says the European Federation of Journalists (EFJ).
According to the latest media reports, twelve people were killed in the shooting; among them, nine are journalists and two are policemen. Media
reported that at least two armed, hooded gunmen have taken part in the shooting at the office of Charlie Hebdo at 11.30am today.
The EFJ has expressed its deepest condolences to the families and friends of the victims. Mogens Blicher Bjerregaard, the EFJ President, will travel to Paris
later today or tomorrow to honour the victims.
The EFJ has condemned this barbaric act of violence against journalists and media freedom. It has called on the French authorities to make every
effort to punish this horrific crime. "This is not only an attack on
journalists but also an attack on the freedom of the media. Journalists today are facing greater dangers and threats,” saysBlicher Bjerregaard.
In 2014, 118 journalists and media workers died for doing their jobs. In Europe, 9 journalists were killed and they were taken place mostly in
Ukraine.
In view of this horrific attack, the EFJ reiterates its call on national governments, the European Union and intergovernmental organisations
(including the Council of Europe and the Organisation for Security and Cooperation in Europe - OSCE) to intensify their efforts in ensuring the
protection of journalists in Europe.
Schlechte Zeiten für Pressefreiheit – Zensur im Dienst der Desinformation
Rubina Möhring30. November 2014, 16:32
In Australien wird Zensur wieder gesellschaftsfähig. Einen Maulkorberlass für Medienarbeiter gibt es auch in der Türkei
Ost ist nicht West, Nord nicht Süd und Austria schon gar nicht Australia, auch wenn das manche noch immer nicht wahrhaben wollen. Verglichen mit Australien ist Österreich winzig, Australien im
Vergleich zu Österreich riesengroß: über 23 Millionen Menschen leben dort auf gut sieben Millionen Quadratmetern. Nur für die Informations- und Pressefreiheit wird der Spielraum immer enger. Per Gesetz und im Namen so genannter Sicherheit. Zensur wird wieder immer mehr gesellschaftsfähig.
Zensur im Dienst der Desinformation.
PRESSEFREIHEIT ist ein unabhängiges Webportal zum Thema Pressefreiheit. Wir setzen uns ein für Presse- und Meinungs-äusserungsfreiheit sowie für Menschenrechte in der Schweiz, in
Europa und weltweit.
Wir bekämpfen Zensur und Repression.
Wir arbeiten eng zusammen mit Mediengewerkschaften und der Internationalen
Journalisten-föderation IFJ - sind aber unabhängig.
Wir freuen uns auf Mitteilungen, Kommentare und Einträge im Gästebuch!
Textautor: Peter Kamber, Christof Nüssli, Christoph Oeschger, Miklós Klaus Rózsa
Herausgeber: Christof Nüssli, Christoph Oeschger
Gestalter: Christof Nüssli, Christoph Oeschger
Verlag: Spector Books und cpress
Verlagsort: Leipzig, Zürich
Erscheinungsjahr: 2014
Sprache: deutsch, englisch
Format: A4
Seitenzahl: 624, 450 Fotos
Bindung: fadengeheftete Broschur
Preis: 55 CHF
ISBN: 978-3-944669-42-7
„Mit der Begründung, Medienschaffende könnten sich mit dem Verbleib an einer Kundgebung
einer Gefährdung aussetzen oder die Polizeiarbeit stören, kann sich die Polizei allerdings jeglicher medialen Kontrolle ihrer Tätigkeit entziehen, was unter dem Gesichtspunkt der demokratischen
Kontrolle der Tätigkeit staatlicher Behörden inakzeptabel ist."
(Zitat aus dem Entscheid 60/2002 des Schweizer Presserates)